Gesetz
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) - SGB IX a. F.
Zweiter Teil: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 6: Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
SGB 9 § 101 Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit