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Urteil
Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer kein Sachgrund für Befristung

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

7 AZR 489/02


Urteil vom:

04.06.2003


Leitsatz:

Die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist kein Sachgrund für die Befristung des mit dem älteren Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Anders als nach der bis zum 31.12.1997 geltenden Vorgängerregelung in § 97 AFG dient der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III nicht der Arbeitsbeschaffung, sondern soll nach § 217 SGB III Minderleistungen ausgleichen, die dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer entstehen. Dies rechtfertigt die Befristung nicht.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

KuR Praxis Nr. 94 2003

Referenznummer:

R/R1885


Informationsstand: 02.04.2004