Attestiert ein Arzt einem Arbeitnehmer, daß er arbeitsunfähig krank sei, so reicht dies als Beweismittel gegenüber dem Arbeitgeber aus, so daß Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht - es sei denn, der Arbeitgeber könne "darlegen, daß ernsthafte und begründete Zweifel" an der behaupteten Erkrankung bestehen.