Förderung beantragen
Zusammenfassung
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Antrag-Stellung
Manche Menschen mit Behinderungen
bekommen Leistungen zur beruflichen Teilhabe.
Die Menschen bekommen die Förder-Leistungen von:
- Einem Rehabilitations-Träger
- Oder dem Integrations-Amt
Auch mehrere Stellen können die Förder-Leistungen geben.
Hier wird die Antrag-Stellung erklärt.
Für die Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe sind die Rehabilitationsträger oder das Integrations-/Inklusionsamt zuständig. An einer Leistung können auch mehrere Kostenträger beteiligt sein. Ihr selbsterklärtes Ziel ist, die Antragstellerin oder den Antragsteller möglichst schnell und koordiniert zu beraten und zu versorgen.

Anträge auf Förderung müssen immer schriftlich erfolgen. Wer den Antrag stellen muss – Arbeitgebende oder Arbeitnehmende – und ob Leistungen bewilligt werden, richtet sich nach der Art der Förderleistungen und den Umständen des Einzelfalles. Unternehmen und Beschäftigte erhalten von vielen Stellen Beratung und Hilfe rund um Fördermöglichkeiten und Antragstellung.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):
Unternehmen können sich bei allen Fragen zu Förderleistungen und Antragstellung an die EAA wenden. Diese beraten zu den Zuständigkeiten und unterstützen praktisch bei bei der Ausfüllung der Formulare.
Hinweise zur Beantragung
- Anträge können grundsätzlich formlos sein, müssen aber vor Beginn der jeweiligen Maßnahme oder der Beschaffung von Hilfsmitteln gestellt werden. Die Praxis zeigt, dass der Vorgang beschleunigt werden kann, wenn im Vorfeld die dafür bereitgestellten Formulare ausgefüllt wird. Diese erhalten Sie bei den Rehabilitationsträgern oder dem Integrations-/Inklusionsamt.
- Beschäftigte müssen in der Regel Nachweise erbringen (z. B. ärztliche Atteste, Verordnungen, Schwerbehindertenausweis). Erkundigen Sie sich beim Rehabilitationsträger, dem Integrations-/Inklusionsamt oder bei Beratungsstellen.
- Die beauftragten Rehabilitationsträger und/oder die Integrations-/Inklusionsämter klären unter sich, welche Kostenträger zuständig sind und koordinieren das Verfahren, wenn mehrere Leistungen und/oder mehrere Kostenträger involviert sind.
Hintergrundinfos
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
REHADAT-Adressen -
Fördermöglichkeiten nutzen
zur Seite Wer hilft > Fördermöglichkeiten nutzen -
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
REHADAT-Lexikon -
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
REHADAT-Lexikon -
Rentenversicherung LTA-Anträge
Formularpaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) -
Inklusionsamt ZBFS
Anträge auf Förderung in Bayern -
Antragsvorlage LTA
2. Chance – Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall -
BAR-Fristenrechner
Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess
Zuständigkeiten und Zuständigkeitsklärung
Mehr zur Rolle der Rehabilitationsträger und der Integrations-/Inklusionsämter und wie diese die jeweiligen Zuständigkeiten für beantragte Förderleistungen koordinieren, erfahren Sie auf dieser Seite:
Was tun bei Antragsablehnung?
Was Sie tun können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erfahren Sie auf dieser Seite: