Förderung beantragen
Zusammenfassung

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Antrag-Stellung

Manche Menschen mit Behinderungen

bekommen Leistungen zur beruflichen Teilhabe.

Die Menschen bekommen die Förder-Leistungen von:

  • Einem Rehabilitations-Träger
  • Oder dem Integrations-Amt

Auch mehrere Stellen können die Förder-Leistungen geben.

Hier wird die Antrag-Stellung erklärt.

Für die Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe sind die Rehabilitationsträger oder das Integrations-/​Inklusionsamt zuständig. An einer Leistung können auch mehrere Kostenträger beteiligt sein. Ihr selbsterklärtes Ziel ist, die Antragstellerin oder den Antragsteller möglichst schnell und koordiniert zu beraten und zu versorgen.

Hinweise zur Beantragung

  • Anträge können grundsätzlich formlos sein, müssen aber vor Beginn der jeweiligen Maßnahme oder der Beschaffung von Hilfsmitteln gestellt werden. Die Praxis zeigt, dass der Vorgang beschleunigt werden kann, wenn im Vorfeld die dafür bereitgestellten Formulare ausgefüllt wird. Diese erhalten Sie bei den Rehabilitationsträgern oder dem Integrations-/​Inklusionsamt.
  • Beschäftigte müssen in der Regel Nachweise erbringen (z. B. ärztliche Atteste, Verordnungen, Schwerbehindertenausweis). Erkundigen Sie sich beim Rehabilitationsträger, dem Integrations-/​Inklusionsamt oder bei Beratungsstellen.
  • Die beauftragten Rehabilitationsträger und/​oder die Integrations-/​Inklusionsämter klären unter sich, welche Kostenträger zuständig sind und koordinieren das Verfahren, wenn mehrere Leistungen und/​oder mehrere Kostenträger involviert sind.

Zuständigkeiten und Zuständigkeitsklärung

Mehr zur Rolle der Rehabilitationsträger und der Integrations-/​Inklusionsämter und wie diese die jeweiligen Zuständigkeiten für beantragte Förderleistungen koordinieren, erfahren Sie auf dieser Seite:

Was tun bei Antragsablehnung?

Was Sie tun können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erfahren Sie auf dieser Seite: