Budgets für Teilhabe
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Budgets für Teilhabe
Budget wird so aus-gesprochen: büd schee.
Budget ist Geld.
Hier werden 3 Budgets vorgestellt:
- Das Persönliche Budget
- Das Budget für Arbeit
- Und das Budget für Ausbildung
Das Persönliche Budget
Das ist Geld für Hilfen und Unterstützung.
Damit Menschen mit Behinderungen selbst
über ihr Leben bestimmen können.
Das Geld wird vom Amt bezahlt.
Mit dem Geld kann eine Person mit Behinderungen
seine Unterstützung selbst bezahlen.
Er kann selbst bestimmen:
- Welche Unterstützung brauche ich?
- Wer soll mich unterstützen?
Wenn ein Mensch mit Behinderungen den Antrag stellt,
muss das Amt zustimmen.
Das Budget für Arbeit
Mit dem Budget für Arbeit können
Beschäftigte aus einer Werkstatt für behinderte Menschen
einen Job auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen.
Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM
Das ist gut am Budget für Arbeit:
Sie können auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
Das Amt gibt Ihrem Arbeit-Geber Geld.
Das Geld ist für einen Teil von Ihrem Lohn.
Sie können Geld für Ihre Unterstützung am Arbeits-Platz beantragen.
Wenn Sie am Arbeits-Platz eine besondere Anleitung brauchen,
kann Ihnen eine unterstützende Person helfen.
Auch dieses Geld kommt vom Amt.
Sie bekommen einen richtigen Arbeits-Vertrag.
So wie Ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderungen.
Sie verdienen Mindest-Lohn oder mehr Geld.
Meistens verdienen Sie mehr Geld als in der WfbM.
Wenn es auf dem allgemeinen Arbeits-Markt nicht klappt:
Dann können Sie auch wieder in die WfbM zurück.
Das Budget für Ausbildung
Seit 2020 gibt es auch das Budget für Ausbildung.
Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen
eine Berufs-Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen.
Ziel-Gruppe sind auch hier Menschen
aus einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Das Amt gibt Ihrem Ausbildungs-Betrieb Geld.
Davon kann der Ausbildungs-Betrieb die Ausbildungs-Vergütung bezahlen.
Sie können Geld für Ihre Unterstützung am Arbeits-Platz beantragen.
Wenn Sie am Arbeits-Platz eine besondere Anleitung brauchen,
kann Ihnen eine unterstützende Person helfen.
Wenn es auf dem allgemeinen Arbeits-Markt nicht klappt:
Dann können Sie auch wieder in die WfbM zurück.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Allgemeiner Arbeits-Markt
Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,
wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.
Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
wenn man
- In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
- Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
- Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet
Und man dafür einen Lohn bekommt.
Das Persönliche Budget, das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung können Menschen mit Beeinträchtigungen dabei helfen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
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Die finanzielle und begleitende Unterstützung kommt sowohl den Menschen mit Behinderungen als auch den Unternehmen, die diese ausbilden oder einstellen, zugute. Die erforderlichen Anträge werden stets von den Beschäftigten mit Behinderungen selbst gestellt. Wer die Förderungen in Anspruch nehmen kann, erfahren Sie hier.
Persönliches Budget – § 29 SGB IX
Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung, bei der Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung (oder einen Gutschein) erhalten.
Als Expertinnen und Experten in eigener Sache kaufen sie so eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt Leistungen ein. Welche Hilfen benötigt, welche Dienstleistenden beauftragt werden und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, entscheiden sie selbst.
Anträge für das Persönliche Budget können bei den Leistungsträgern gestellt werden – unabhängig davon, wie schwer die Behinderungen sind. Dies gilt auch für Personen, die das Budget nicht allein verwalten können.
Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Dies ist der Fall, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Leistungsträger und Leistungsberechtigte schließen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets eine Zielvereinbarung.
Voraussetzung für die Ausführung ist stets ein Antrag sowie die Feststellung eines individuellen Bedarfes. Im Abstand von mindestens zwei Jahren muss der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Budget für Arbeit – § 61 SGB IX
Als Leistung der „Eingliederungshilfe“ richtet sich das Budget für Arbeit an Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder anderer Leistungsanbieter und an solche, die nach § 58 SGB IX berechtigt sind. Sie erhalten bei Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bei einem privaten oder öffentlichen Unternehmen mit tariflicher oder üblicher Entlohnung einen „Lohnkostenzuschuss“ sowie Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
Der Antrag kann nach einem konkreten Beschäftigungsangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden. In der Regel sind dies die Träger der Eingliederungshilfe (im Einzelfall auch die Träger der Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge oder öffentlichen Jugendhilfe). Das heißt, je nach Bundesland sind Landesbehörden oder kommunale Körperschaften zuständig.
Budget für Ausbildung – § 61a SGB IX
Das Budget für Ausbildung steht Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, die eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen absolvieren möchten. Gleichzeitig müssen sie, wie auch beim Budget für Arbeit, die Voraussetzungen für die Aufnahme in einer WfbM erfüllen.
Das Budget umfasst die Ausbildungsvergütung und weitere Leistungen, wie die Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Es wird maximal bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gewährt. Der zuständige Leistungsträger ist in den meisten Fällen die Agentur für Arbeit, welche auch bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz unterstützt.