Rechtliches und Hintergrund
Beschäftigte mit Behinderungen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in vielen Fällen Anspruch auf Förderleistungen, um berufliche Teilhabe zu ermöglichen und um Arbeitsplätze zu sichern. Neben den Möglichkeiten zu finanziellen Hilfen sollten Unternehmen auch die rechtlichen Regelungen kennen, die rund um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Rolle spielen.
Viele Stellen – der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, die Integrations-/Inklusionsämter, die Integrationsfachdienste, die Einheitlichen Ansprechstellen der Arbeitgeber, die Inklusionsberatung der Kammern sowie weitere Dienstleistende – bieten entsprechende Beratung an.
Die Bewilligung finanzieller Leistungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Rehabilitationsträger (u. a. Agenturen für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung) oder der Integrations-/Inklusionsämter geprüft.