Rechtliches und Hintergrund
Beschäftigte mit Behinderungen und ihre Unternehmen haben in vielen Fällen Anspruch auf Förderleistungen, um berufliche Teilhabe zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern. Neben den Möglichkeiten finanzieller Hilfen sollten Unternehmen auch die rechtlichen Regelungen kennen, die rund um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Rolle spielen.
Viele Stellen – der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, Inklusionsberatung der Kammern sowie weitere Dienstleistende – bieten entsprechende Beratung an.
Die Bewilligung finanzieller Leistungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Rehabilitationsträger oder der Integrations-/Inklusionsämter geprüft.