Unternehmen, die ein BEM zum Beispiel in einer Inklusionsvereinbarung festlegen oder es zum Bestandteil des Gesundheitsmanagements machen, können, neben der Unterstützung bei der Konzeption des BEM, eine Prämie erhalten. Das BEM sollte deutlich über den allgemeinen Anforderungen an Prävention liegen.
Die Unterstützung erfolgt durch das Integrationsamt oder die Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung).