Förderung im Arbeitsleben
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Förderung im Arbeits-Leben

Viele Menschen bekommen im Laufe ihres Berufs-Lebens

  • eine schwere Krankheit
  • Oder eine Behinderung

Manche Menschen können dann nicht mehr so gut

an ihrem Arbeits-Platz arbeiten.

Damit sie ihren Arbeits-Platz nicht verlieren,

gibt es viele Unterstützungs-Möglichkeiten für diese Menschen

Und ihre Arbeit-Geber.

Zum Beispiel:

  • Geld für den Arbeits-Lohn von den Menschen mit Behinderungen
  • Geld für technische Hilfen am Arbeits-Platz
  • Weiter-Bildungs-Maßnahmen
  • Oder eine Unterstützungs-Person am Arbeits-Platz

Hier finden Arbeit-Geber und Menschen mit Behinderungen

noch andere Förder-Leistungen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Technische Hilfen

Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.

Sie werden am Arbeits-Platz angebracht

Und nur dort benutzt.

Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse

von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.

Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile

bei der Tätigkeit ausgleichen.

Beispiele sind:

  • Sprach-Computer für blinde Menschen
  • Oder Einhand-Tastaturen

Hier finden Sie eine Übersicht über grundsätzlich mögliche Zuschüsse, die zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen sollen, samt Erläuterungen.

Was finden Sie auf dieser Seite?

Förderung beantragen

Der Antrag muss generell vor der Investition gestellt werden. Informationen zu Rechtsgrundlagen, Förderantrags-Abläufen und Leistungsträgern finden Sie unter „Rechtliches und Hintergrund".

Wer hilft bei der Beantragung der Förderungen?

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):

Unternehmen können sich bei allen Fragen zu Förderleistungen und Antragstellung an die EAA wenden. Diese beraten zu den Zuständigkeiten und unterstützen praktisch bei bei der Ausfüllung der Formulare.

Fördermöglichkeiten bei bestehenden Arbeitsplätzen

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie deren Betriebe können in vielen Fällen Förderleistungen in Anspruch nehmen. 

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Förderungen u.a. zwischen den "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" und der "begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" um bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern.

Ausgleichsabgabe

Unternehmen können ihre Ausgleichsabgabe sehr schnell verringern, wenn sie mehr Pflichtarbeitsplätze besetzen. Und zwar nicht nur mit schwerbehinderten Menschen — auch gleichgestellte und andere anrechenbare Personen zählen im Anzeigeverfahren!