Förderung im Arbeitsleben
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Förderung im Arbeits-Leben
Viele Menschen bekommen im Laufe ihres Berufs-Lebens
- eine schwere Krankheit
- Oder eine Behinderung
Manche Menschen können dann nicht mehr so gut
an ihrem Arbeits-Platz arbeiten.
Damit sie ihren Arbeits-Platz nicht verlieren,
gibt es viele Unterstützungs-Möglichkeiten für diese Menschen
Und ihre Arbeit-Geber.
Zum Beispiel:
- Geld für den Arbeits-Lohn von den Menschen mit Behinderungen
- Geld für technische Hilfen am Arbeits-Platz
- Weiter-Bildungs-Maßnahmen
- Oder eine Unterstützungs-Person am Arbeits-Platz
Hier finden Arbeit-Geber und Menschen mit Behinderungen
noch andere Förder-Leistungen.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Technische Hilfen
Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.
Sie werden am Arbeits-Platz angebracht
Und nur dort benutzt.
Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse
von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.
Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile
bei der Tätigkeit ausgleichen.
Beispiele sind:
- Sprach-Computer für blinde Menschen
- Oder Einhand-Tastaturen
Hier finden Sie eine Übersicht über grundsätzlich mögliche Zuschüsse, die zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen sollen, samt Erläuterungen.
Was finden Sie auf dieser Seite?

Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens und können Auswirkungen auf das Berufsleben haben. Um eventuelle Herausforderungen zu meistern, stehen Beschäftigten mit Beeinträchtigungen und Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Förderung beantragen
Der Antrag muss generell vor der Investition gestellt werden. Informationen zu Rechtsgrundlagen, Förderantrags-Abläufen und Leistungsträgern finden Sie unter „Rechtliches und Hintergrund".
Wer hilft bei der Beantragung der Förderungen?
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):
Unternehmen können sich bei allen Fragen zu Förderleistungen und Antragstellung an die EAA wenden. Diese beraten zu den Zuständigkeiten und unterstützen praktisch bei bei der Ausfüllung der Formulare.
Fördermöglichkeiten bei bestehenden Arbeitsplätzen
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie deren Betriebe können in vielen Fällen Förderleistungen in Anspruch nehmen.
Der Gesetzgeber unterscheidet bei Förderungen u.a. zwischen den "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" und der "begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" um bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Ausgleichsabgabe
Unternehmen können ihre Ausgleichsabgabe sehr schnell verringern, wenn sie mehr Pflichtarbeitsplätze besetzen. Und zwar nicht nur mit schwerbehinderten Menschen — auch gleichgestellte und andere anrechenbare Personen zählen im Anzeigeverfahren!