Förderung bei Selbstständigkeit
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Förderung bei Selbst-Ständigkeit
Menschen mit einer Behinderungen können auch Unternehmen gründen.
Das nennt man selbst-ständig sein.
Es gibt Förder-Möglichkeiten für selbst-ständige Menschen mit Behinderungen.
Selbst-ständige Menschen mit Behinderungen können das bekommen:
- Förderung durch Geld
- Förderung durch Beratung
- Förderung durch Job-Coaching.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Job-Coaching ist ein englisches Wort.
Das spricht sich so: Tschob-koutsching.
Job heißt: Arbeit
Coaching heißt:
- unterrichten
- beibringen
- Oder trainieren
Ein anderes Wort für Job-Coaching ist: Betriebliches Arbeits-Training
Job-Coaching hilft auch selbst-ständigen Menschen.
Berufliche Selbstständigkeit ist eine Möglichkeit für Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitleben teilzuhaben und kann durch die Gründung eines eigenen Unternehmens oder durch eine Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen erfolgen.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Das Ziel ist die Schaffung einer Existenzgrundlage, die auf selbstgewählten Arbeitsbedingungen basiert. Nicht nur der eigene Arbeitsplatz wird so geschaffen, sondern möglichweise entstehen noch weitere.
Wer bietet Beratung?
Grundsätzlich bieten sowohl Industrie- und Handelskammern als auch Handwerkskammern Gründungsberatungen an. Diese sind aber meist nicht speziell auf den Bedarf von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten.
Auf unserer Seite „Selbstständigkeit“ bieten wir Hintergrundinformationen, Links zu Beratungsstellen, Praxisbeispiele und viele weitere Infos zu dem Thema
Förderungsmöglichkeiten
Finanzielle Förderung der Gründung und des Erhalts einer selbstständigen beruflichen Existenz erhalten die Gründerinnen beziehungsweise Gründer als Darlehen oder in Form von Zinszuschüssen.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Agentur für Arbeit Gründerinnen und Gründer bis zu 15 Monate im Anschluss an die Gründung, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen (und diese dadurch beenden). Die Förderung dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der schwierigen Anfangsphase und soll zu einer möglichst dauerhaften beruflichen Teilhabe am Arbeitsmarkt führen. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.