Förderung bei Neueinstellung
Zusammenfassung

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Förderung bei Neu-Einstellung

Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfe,

Wenn sie eine neue Arbeit haben.

Die Arbeit-Geber können dann auch Hilfe bekommen.

Wenn Arbeit-Geber Menschen mit Behinderungen neu einstellen,

können sie verschiedene Förder-Leistungen bekommen.

Zum Beispiel:

  • Geld für den Arbeits-Lohn von den Menschen mit Behinderungen
  • Geld für technische Hilfen am Arbeits-Platz
  • Oder Geld für die barriere-freie Gestaltung der Arbeits-Platz-Umgebung

Arbeit-Geber finden hier noch andere Förder-Leistungen

bei der Neu-Einstellung von Menschen mit Behinderungen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Technische Hilfen

Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.

Sie werden am Arbeits-Platz angebracht

Und nur dort benutzt.

Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse

von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.

Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile

bei der Tätigkeit ausgleichen.

Beispiele sind:

  • Sprach-Computer für blinde Menschen
  • Oder Einhand-Tastaturen

Um bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre neuen Fachkräfte zu schaffen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Neuanstellung neben bedarfsgerechten Beratungen viele finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. 

Was finden Sie auf dieser Seite?

Förderung beantragen

Der Antrag muss generell vor der Investition gestellt werden. Informationen zu Rechtsgrundlagen, Förderantrags-Abläufen und Leistungsträgern finden Sie unter „Rechtliches und Hintergrund".

Wer hilft bei der Beantragung der Förderungen?

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):

Unternehmen können sich bei allen Fragen zu Förderleistungen und Antragstellung an die EAA wenden. Diese beraten zu den Zuständigkeiten und unterstützen praktisch bei bei der Ausfüllung der Formulare.

Fördermöglichkeiten bei Neueinstellung

Unternehmen und Mitarbeitende mit Schwerbehinderung können umfangreiche Unterstützung erhalten. Hierzu zählen (individuell angepasste) barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung, Lohnzuschüsse und personelle Unterstützungen.

Aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Seit 2018 können Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine Förderung im Rahmen eines Budgets für Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen, wenn sie dort eine Beschäftigungsmöglichkeit finden.
Es umfasst einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss an Arbeitgebende (auch: Beschäftigungssicherungszuschuss oder Minderleistungsausgleich) sowie die kontinuierliche notwendige Assistenz der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer (personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung) am Arbeitsplatz.

Sonderförderprogramme der Länder

Die Sonderförderprogamme sind zeitlich befristet und regional unterschiedlich.