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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil C Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht: 2. Tatsachen für die Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs

VMG C2

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) / Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2020, Stand: Mai 2020

Jahr:

2020

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2020

Online-Publikation anzeigen (Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) (PDF | 840 KB) Gesetzestext auf den Seiten der juris GmbH (HTML)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

C2. Tatsachen für die Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs

2.1 Tatsachen

Vor der ärztlichen Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs müssen folgende Tatsachen festgestellt und voll bewiesen sein:
a) das Ereignis, das bei nachgewiesenem ursächlichem Zusammenhang das schädigende Ereignis ist,
b) die Gesundheitsstörung, die bei nachgewiesenem ursächlichem Zusammenhang die gesundheitliche Schädigung ist (primäre Gesundheitsstörung), und
c) die Gesundheitsstörung, die bei nachgewiesenem ursächlichem Zusammenhang die Schädigungsfolge ist (sekundäre Gesundheitsstörung).

2.2 Ereignis

Die in Betracht kommenden schädigenden Ereignisse unterscheiden sich je nach den Voraussetzungen der verschiedenen Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts. Ereignis in diesem Sinne kann sein:
a) ein zeitlich begrenztes Ereignis,
b) ein über einen längeren Zeitraum einwirkendes Ereignis (andauerndes Ereignis) oder
c) wiederkehrende Ereignisse, die sich in ihrer Gesamtheit auswirken.

Es gibt aktiv einwirkende Ereignisse und passive Ereignisse durch Unterlassen.

2.3 Primäre Gesundheitsstörung

Primäre Gesundheitsstörungen sind solche, die nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft durch ein unter Nummer 2.2 beschriebenes Ereignis hervorgerufen werden können und zeitlich als erste auftreten.

2.4 Sekundäre Gesundheitsstörung

Sekundäre Gesundheitsstörungen sind solche, die nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft aus der primären Gesundheitsstörung entstehen können.

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

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Referenznummer:

VMGC0002

Informationsstand: 09.02.2021