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Förderung bei Ausbildung
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Förderung bei Ausbildung

Für viele Jugendliche mit Behinderungen ist es schwer

einen Ausbildungs-Platz zu bekommen.

Deswegen werden sie schon bei der Ausbildungs-Suche untertützt

Und während der Ausbildung besonders gefördert.

Auch Arbeit-Geber erhalten viel Hilfe und Unterstützung,

wenn sie Menschen mit Behinderungen ausbilden.

Auszubildende werden bei der Berechnung von der Ausgleichs-Abgabe

doppelt angerechnet.

Das ist gut für Arbeit-Geber.

Sie können dann Geld sparen

Und müssen dann weniger Ausgleichs-Abgabe zahlen.

Arbeit-Geber können sich schon

vor der Ausbildung beraten lassen.

Sie werden auch während der Ausbildung weiter unterstützt.

Zum Beispiel durch eine Begleit-Person.

Lesen Sie hier, welche Unterstützungs-Möglichkeiten es für

  • Jugendliche mit Behinderungen
  • Und ihre Arbeit-Geber 

bei der Ausbildung gibt.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Ausgleichs-Abgabe

Wenn Arbeit-Geber keine Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen,

müssen sie Ausgleichs-Abgabe zahlen.

Dafür gibt es Regeln und Gesetze.

Alles über die Ausgleichs-Abgabe steht in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Sozial-Gesetz-Buch 9.

 

Zum Beispiel:

In einer Firma mit 20 Arbeits-Plätzen

muss mindestens ein Mensch mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.

In einer Firma mit 40 Arbeits-Plätzen

müssen 2 Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.

Einer von 20 Mitarbeitern muss ein Mensch mit Schwer-Behinderung sein:

  • in Firmen
  • in Behörden

Diese Regelung gilt auch für:

Menschen mit einer Gleich-Stellung.

 

Was bedeutet Gleich-Stellung?

Menschen mit einer Schwer-Behinderung

haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.

Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.

Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40

finden wegen ihrer Behinderung  häufig keinen Arbeits-Platz.

Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.

 

In dem Antrag steht:

Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung gleich-gestellt werden.

Das bedeutet:

Sie können die gleichen Hilfen bekommen

wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.

So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.

 

Ausgleichs-Abgabe bedeutet:

In vielen Firmen arbeiten zu wenige Menschen mit Schwer-Behinderung

Und zu wenige Menschen mit einer Gleich-Stellung.

Dann muss die Firma Geld an das Integrations-Amt bezahlen.

Dieses Geld heißt: Ausgleichs-Abgabe.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ausgewählte Unterstützungsmöglichkeiten beantragen. 

Die Ausbildung wird durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt. Bereits in einer ausbildungsvorbereitenden Phase kann das Unternehmen bei der Ausbildungsstellenaquise unterstützt werden und während der kompletten Ausbildungszeit durch externe Bildungseinrichtungen begleitet werden (Nachhilfe, Vorbereitungen auf Prüfungen, Unterstützung bei Alltagsproblemen u.a.). Die Förderung der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung sind möglich.

Zur Vorbereitung auf eine mögliche Berufsausbildung können Jugendliche mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven eine Einstiegsqualifierung (EQ) absolvieren. Unternehmen erhalten hierfür Zuschüsse zur Vergütung eines sechs- bis zwölfmonatigen sozialversicherungspflichtigen Praktikums.

Das Unternehmen muss am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) ausstellen. Die zuständige Kammer stellt auf Antrag des Unternehmens oder der beziehungsweise des Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Berufsausbildung.

Was wird gefördert?

Die Arbeitsagentur oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Unternehmen einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 247 Euro monatlich (Stand 2021) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Ausbildungsbetriebe können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Sie können auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Förderbedarf unterstützt werden, wenn der Grad der Behinderung der Auszubildenden weniger als 30 beträgt oder der Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Antrag sollte unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, in dessen Bezirk der Wohnsitz der oder des Auszubildenen liegt. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr. Hierzu zählen auch die darauf entfallenden pauschalierten Anteile der Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

In Ausnahmefällen können Zuschüsse bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung übernommen werden. Die Zuschüsse werden für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt.

Wird die Ausbildung mit dem Zuschuss gefördert, kann bei Übernahme nach der Ausbildung zusätzlich noch ein Eingliederungszuschuss beantragt werden.

Wenn Arbeitsplätze schwerbehinderter oder gleichgestellter Auszubildenden behindertengerecht gestaltet und mit erforderlichen technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden müssen, können Zuschüsse beantragt werden. Der Antrag erfolgt nur durch den Ausbildungsbetrieb, wenn die Arbeitshilfen im Besitz des Unternehmens bleiben (zum Beispiel fest montierte Hilfsmittel).

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Beschaffung, Wartungen und Instandhaltungen aller Maßnahmen sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik. Muss der Gebrauch eines technischen Hilfsmittels geschult werden, wird die hierzu notwendige Ausbildung gefördert. Die Förderung wird für Auszubildende grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit beantragt und kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen. 

Die Förderung wird gewährt, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz für Menschen mit einer Schwerbehinderung neu geschaffen wird.

Was wird gefördert?

Neben der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung wird auch ein Investitionskostenzuschuss für die reguläre Arbeitsplatzausstattung (z.B. Büroausstattung, PC) gewährt. Die Höhe des Zuschusses oder Darlehens wird je nach Einzelfall festgelegt. Eine angemessene Beteiligung des Ausbildungsbetriebes an den Gesamtkosten ist Voraussetzung. Außerdem wird eine sogenannte Bindungsfrist vereinbart, für die der Ausbildungsplatz für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden muss. 

Ausbildungsbetriebe, die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen, können für besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen unter 27 Jahren Zuschüsse zu Ausbildungsgebühren erhalten.

Was wird gefördert?

  • Abschluss- beziehungsweise Eintragungsgebühren
  • Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Betreuungsgebühr für Auszubildende
  • Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte
 

Neben den Zuschüssen für die Ausbildung schwerbehinderter junger Menschen, können Unternehmen auch für Jugendliche mit einer Gleichstellung, die eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren, Prämien und Zuschüsse erhalten.

Was wird gefördert?

Es werden Prämien für die Ausbildung gewährt sowie Zuschüsse zu Kosten, die während der Ausbildung anfallen, z.B. für Lehr- und Lernmaterial, Personalkosten der Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbilder, Gebühren der Kammern sowie Berufs- und Schutzkleidung. Die Förderhöhe richtet sich auch hier nach den Umständen des Einzelfalls. Pro Ausbildungsjahr können Beträge bis zu 2.000 Euro gezahlt werden und durch eine Prämie nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ergänzt werden.

Unternehmen beantragen die Förderung beim Integrations-/Inklusionsamt. Die Prämien und Zuschüsse sind von den Zuschüssen zu den Personalkosten (Agentur für Arbeit) abgegrenzt.

Die Assistierte Ausbildung hilft Unternehmen dabei, passende Auszubildende zu finden und ihre Nachwuchskräfte erfolgreich zum Berufsabschluss zu begleiten. Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und ihres Betriebes.

Was wird gefördert?

In einer ausbildungsvorbereitenden Phase (maximal sechs Monate) wird das Unternehmen auf Wunsch bei der Ausbildungsstellenakquise sowie bei Formalitäten zum Vertragsabschluss unterstützt. Berufsvorbereitende Maßnahmen unterstützen die Jugendlichen bei der Berufsorientierung.

In der ausbildungsbegleitenden Phase erhalten der Ausbildungsbetrieb sowie Auszubildende umfangreiche Unterstützung. Hierzu zählen individuell angepasste Lernangebote, sozialpädagogische Betreuung oder andere Austauschangebote. 

Die Dienstleistungen sind für das Unternehmen kostenfrei. Die Dauer der Förderung beginnt mit der ausbildungsvorbereitenden Phase und endet, je nach individueller Situation, spätestens mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Die Förderung kann vor und während der betrieblichen Ausbildung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden.

Die Umsetzung der Assistierten Ausbildung setzt eine enge Zusammenarbeit eines Bildungsträgers, des Ausbildungsbetriebes, der Berufsschule und der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters voraus.

Schwerbehinderte Beschäftigte, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben, können nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse erhalten.

Was wird gefördert?

Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst inklusive des pauschalierten Arbeitgebendenanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderdauer beträgt 12 Monate.