Förderung bei Ausbildung
Zusammenfassung
Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
Förderung bei Ausbildung
Für viele Jugendliche mit Behinderungen ist es schwer
einen Ausbildungs-Platz zu bekommen.
Deswegen werden sie schon bei der Ausbildungs-Suche untertützt
Und während der Ausbildung besonders gefördert.
Auch Arbeit-Geber erhalten viel Hilfe und Unterstützung,
wenn sie Menschen mit Behinderungen ausbilden.
Auszubildende werden bei der Berechnung von der Ausgleichs-Abgabe
doppelt angerechnet.
Das ist gut für Arbeit-Geber.
Sie können dann Geld sparen
Und müssen dann weniger Ausgleichs-Abgabe zahlen.
Arbeit-Geber können sich schon
vor der Ausbildung beraten lassen.
Sie werden auch während der Ausbildung weiter unterstützt.
Zum Beispiel durch eine Begleit-Person.
Lesen Sie hier, welche Unterstützungs-Möglichkeiten es für
- Jugendliche mit Behinderungen
- Und ihre Arbeit-Geber
bei der Ausbildung gibt.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Ausgleichs-Abgabe
Wenn Arbeit-Geber keine Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen,
müssen sie Ausgleichs-Abgabe zahlen.
Dafür gibt es Regeln und Gesetze.
Alles über die Ausgleichs-Abgabe steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.
Zum Beispiel:
In einer Firma mit 20 Arbeits-Plätzen
muss mindestens ein Mensch mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.
In einer Firma mit 40 Arbeits-Plätzen
müssen 2 Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.
Einer von 20 Mitarbeitern muss ein Mensch mit Schwer-Behinderung sein:
- in Firmen
- in Behörden
Diese Regelung gilt auch für:
Menschen mit einer Gleich-Stellung.
Was bedeutet Gleich-Stellung?
Menschen mit einer Schwer-Behinderung
haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.
Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40
finden wegen ihrer Behinderung häufig keinen Arbeits-Platz.
Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.
In dem Antrag steht:
Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung gleich-gestellt werden.
Das bedeutet:
Sie können die gleichen Hilfen bekommen
wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Ausgleichs-Abgabe bedeutet:
In vielen Firmen arbeiten zu wenige Menschen mit Schwer-Behinderung
Und zu wenige Menschen mit einer Gleich-Stellung.
Dann muss die Firma Geld an das Integrations-Amt bezahlen.
Dieses Geld heißt: Ausgleichs-Abgabe.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ausgewählte Unterstützungsmöglichkeiten beantragen.
Was finden Sie auf dieser Seite?

Anträge auf Förderung müssen immer schriftlich erfolgen. Wer den Antrag stellen muss – Arbeitgebende oder Auszubildende – und ob Leistungen bewilligt werden, richtet sich nach der Art der Förderleistungen und den Umständen des Einzelfalles.
Förderung beantragen
Der Antrag muss generell vor der Investition gestellt werden. Informationen zu Rechtsgrundlagen, Förderantrags-Abläufen und Leistungsträgern finden Sie unter „Rechtliches und Hintergrund".
Wer hilft bei der Beantragung der Förderungen?
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):
Unternehmen können sich bei allen Fragen zu Förderleistungen und Antragstellung an die EAA wenden. Diese beraten zu den Zuständigkeiten und unterstützen praktisch bei bei der Ausfüllung der Formulare.
Ausbildungsvorbereitung
In einer ausbildungsvorbereitenden Phase wird das Unternehmen auf Wunsch bei der Ausbildungsstellenakquise sowie bei Formalitäten zum Vertragsabschluss unterstützt. Berufsvorbereitende Maßnahmen unterstützen die bzw. den jungen Menschen bei der Berufsorientierung.
Regelförderungen
-
Einstiegsqualifizierung
-
Zuschüsse bei Einrichtung eines behinderungsgerechten Ausbildungsplatzes
-
Ausbildungsvergütung
Der Antrag sollte unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. -
Assistierte Ausbildung
-
Unterstützte Beschäftigung
-
Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB)
Während der Ausbildungszeit
In der ausbildungsbegleitenden Phase erhalten der Ausbildungsbetrieb sowie Auszubildende umfangreiche Unterstützung. Hierzu zählen individuell angepasste Lernangebote, sozialpädagogische Betreuung oder andere Austauschangebote (beispielsweise Nachhilfe, Vorbereitungen auf Prüfungen, Unterstützung bei Alltagsproblemen).
Die Förderung der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung sind möglich.
Nach der Ausbildung
Auch nach dem offiziellen Ende der Ausbildung sind Förderungen möglich.
Ausgleichsabgabe
Auszubildende mit Behinderungen werden bei der Besetzung der Pflichtarbeitsplätze doppelt angerechnet – sogar zwölf Monate über ihre Ausbildung hinaus, wenn sie unmittelbar danach vom Unternehmen übernommen werden.
Sonderförderprogramme der Länder
Die Sonderförderprogamme sind zeitlich befristet und regional unterschiedlich.