Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Ausbildung
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung

Zielgruppe:

Schwerbehinderte Menschen nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben.

Kurzbeschreibung:

Wenn schwerbehinderte Beschäftigte durch das ausbildenden oder ein anderes Unternehmen im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung übernommen werden, kann ein Eingliederungszuschuss an das Unternehmen gezahlt werden.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Förderdauer beträgt 12 Monate.

Hinweise:

Voraussetzung: Es müssen schon während der Aus- oder Weiterbildung bereits Zuschüsse erbracht worden sein.

Referenznummer:

FOE/100558


Informationsstand: 06.12.2024