Förderprogramm
Zielgruppe:
Schwerbehinderte Menschen nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben.Kurzbeschreibung:
Wenn schwerbehinderte Beschäftigte durch das ausbildenden oder ein anderes Unternehmen im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung übernommen werden, kann ein Eingliederungszuschuss an das Unternehmen gezahlt werden.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Förderumfang:
Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.Die Förderdauer beträgt 12 Monate.
Hinweise:
Voraussetzung: Es müssen schon während der Aus- oder Weiterbildung bereits Zuschüsse erbracht worden sein.Referenznummer:
FOE/100558
Informationsstand: 06.12.2024