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Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Ausbildung
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung

Zielgruppe:

Schwerbehinderte Menschen nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben.

Kurzbeschreibung:

Schwerbehinderte Beschäftigte, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben, können nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse erhalten.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderdauer beträgt 12 Monate.

Referenznummer:

FOE/100558


Informationsstand: 09.01.2024