Förderprogramm
Zielgruppe:
Schwerbehinderte Menschen nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben.Kurzbeschreibung:
Schwerbehinderte Beschäftigte, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben, können nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse erhalten.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Förderumfang:
Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderdauer beträgt 12 Monate.Referenznummer:
FOE/100558
Informationsstand: 09.01.2024