Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis
Außergewöhnliche Belastungen des Unternehmens

Zielgruppe:

Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Beschäftigte, die bei ihrer Arbeitstätigkeit immer wieder besonders betreut und unterstützt werden müssen.

Kurzbeschreibung:

Wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung weniger leisten können, entsteht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unter Umständen ein höherer personeller und/oder finanzieller Aufwand. Für den Ausgleich dieser so genannten außergewöhnlichen Belastungen können Unternehmen Leistungen beantragen.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einzelfall.

Einige schwerbehinderte Menschen brauchen wegen ihrer Behinderung am Arbeitsplatz regelmäßige Unterstützung durch andere Personen wie beispielsweise Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen oder externe Unterstützende. Das Integrations-/Inklusionsamt zahlt Unternehmen einen Zuschuss zum Ausgleich dieser Belastung. Es kann Unternehmen auch einen Lohnkostenzuschuss als Ausgleich für Minderleistung zahlen (Beschäftigungssicherungszuschuss).

Hinweise:

Die Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen werden nachrangig gegenüber den anderen Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rehabilitationsträger gewährt. Im ersten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses wird kein Beschäftigungssicherungszuschuss gezahlt.

Referenznummer:

FOE/100563


Informationsstand: 09.01.2024