Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Ausbildung
Ausbildungsvergütung

Zielgruppe:

Zur Zielgruppe gehören behinderte und schwerbehinderte Jugendliche oder junge Erwachsene, für die es sonst nicht möglich ist, eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung zu erreichen.

Kurzbeschreibung:

Ausbildungsbetriebe können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Sie können auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Förderbedarf unterstützt werden, wenn der Grad der Behinderung der Auszubildenden weniger als 30 beträgt oder der Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Antrag sollte unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, in dessen Bezirk der Wohnsitz der oder des Auszubildenen liegt.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Gefördert wird ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr. Hierzu zählen auch die darauf entfallenden pauschalierten Anteile der Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

In Ausnahmefällen können Zuschüsse bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung übernommen werden. Die Zuschüsse werden für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt.

Referenznummer:

FOE/100557


Informationsstand: 09.01.2024