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Förderprogramm
Bundesland: Baden-Württemberg Beschäftigungsart: Ausbildung
Landesförderprogramm „Ausbildung Inklusiv"

Zielgruppe:

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis e SGB IX, die wegen ihrer Behinderung einen besonderen Unterstützungsbedarf haben und deshalb

- nur durch besondere Maßnahmen sowie durch die Förderung durch das Programm einen Ausbildungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können und
- auf die Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst angewiesen sind.

Kurzbeschreibung:

Durch das Förderprogramm "Ausbildung Inklusiv" des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) können Unternehmen bis zu 10.000 Euro an Förderung erhalten, wenn sie schwerbehinderte junge Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot betrieblich vorbereiten und ausbilden. Es muss sich um eine reguläre Ausbildung nach der Ausbildungsordnung oder eine Ausbildung mit besonderen Regelungen für behinderte Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung handeln.

Das Förderprogramm „Ausbildung Inklusiv" hatte zunächst eine Laufzeit vom 1. Juni 2012 bis Ende 2017. In diesem Zeitraum konnten ca. 100 duale Berufsausbildungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. Dabei ging es überwiegend (über 90 Prozent) um Vollausbildungen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Entgegen der ursprünglichen Annahme, waren es nicht sinnes- oder körperbehinderte Menschen, die davon profitierten, sondern insbesondere junge Menschen mit Autismus.
In Abstimmung mit dem Sozialministerium hat das KVJS-Integrationsamt das Förderprogramm um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert.

Antragsteller/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2018 Bis: 31.12.2022

Förderumfang:

Unternehmen in Baden-Württemberg, die schwerbehinderte junge Menschen ausbilden, können

- eine durchgehende Unterstützung durch die Integrationsfachdienste

- eine Abgeltung der besonderen Betreuungsaufwendungen

- bis zu 10.000 Euro über die gesetzliche Leistungen (wie beispielsweise den Zuschüssen der Arbeitsagenturen zur Ausbildungsvergütung) hinaus

erhalten.

Die Förderung erfolgt in gleichbleibenden monatlichen Förderraten in Höhe von bis zu 275,00 Euro, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Auch „Maßnahmen zur Heranführung an die betriebliche Ausbildung" können gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber zudem bei der Klärung, ob ein Ausbildungsplatz an die Behinderung eines Auszubildenden angepasst werden muss. Wenn Anpassungen erforderlich sind, können auch diese finanziell gefördert werden.

Bei der Übernahme von Auszubildenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, können Unternehmen weitere Inklusionsprämien aus dem Förderprogramm „Arbeit Inklusiv" erhalten.

Hinweise:

Unternehmen, die Interesse an den Förderprogrammen haben, wenden Sich an die örtlichen Integrationsfachdienste.

Die Anträge der Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber sind vor Beginn des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses über die Integrationsfachdienste zu stellen.

Kontakt:

Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg

Externe Links:

Ausführliche Infos beim KVJS – Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Referenznummer:

FOE/100076


Informationsstand: 21.07.2022