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Förderprogramm
Bundesland: Brandenburg Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis
Landesförderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) – Stabilisierung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen

Zielgruppe:

Menschen mit einer Schwerbehinderung
und ihnen gleichgestellte Personen

Kurzbeschreibung:

Es werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefördert, die betriebliche Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung stabilisieren.

Aufbauend auf den Ergebnissen und Erkenntnissen bei der Umsetzung des Förderprogrammes des Integrationsamtes „Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb" und unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ideen der maßgeblichen Akteure und Interessenvertretungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, soll mit dem Nachfolge-Förderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) die Schaffung und Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Förderleistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Land Brandenburg unterstützt werden.

Bis Ende 2023 sollen zusätzlich 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze und 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen sowie 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert werden.
Für die Finanzierung stehen sieben Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Mit dem neuen Landesförderprogramm können auch schwerbehinderte Menschen direkt gefördert werden.
So gibt es Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: Juni 2022 Bis: 31.12.2023

Förderumfang:

Die Stabilisierung von bestehenden Arbeitsverhältnissen für schwerbehinderte Menschen ist ein Anliegen des Landesprogrammes „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“. So gewährt das Integrationsamt eine Inklusionsprämie in Höhe von 5.000 Euro bei der Entfristung von Arbeitsverhältnissen.

Ebenso können Maßnahmen gefördert werden, die das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit innerhalb des Teams erhöhen. Diese teambildenden Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro unterstützt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen, können ebenfalls die finanziellen Belastungen, die durch die Durchführung der Maßnahme entstehen bis zu einer Höhe von 2.400 Euro ausgeglichen bekommen.

Zur Stabilisierung von bestehenden Arbeitsverhältnissen, können betriebliche Unterstützung- und Anpassungsmaßnahmen gefördert werden. Die Erstellung einer Konzeption, welche die Weiterbeschäftigung des schwerbehinderten Mitarbeiters ermöglicht und durch einen externen Dienstleister erstellt wird, kann mit bis zu 3.000 Euro unterstützt werden. Die erfolgreiche Umsetzung der Konzeption kann mit einer weiteren Prämie in Höhe von 2.000 Euro belohnt werden.

Hinweise:

Förderanträge können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg gestellt werden.

Der Antrag ist von der Arbeitgebern beziehungsweise dem Arbeitgeber vor Maßnahmebeginn zu stellen.

Schwerbehinderte Menschen sind behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sofern sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

Kontakt:

Integrationsamt Brandenburg
Arbeitsagenturen Brandenburg

Externe Links:

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) - Integrationsamt
Infos beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Details zum Programm (pdf)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Kooperationsvereinbarung zum Programm (pdf)
Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Referenznummer:

FOE/100581


Informationsstand: 09.12.2022