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Förderprogramm
Bundesland: Brandenburg Beschäftigungsart: Neueinstellung
Landesförderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) – Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen

Zielgruppe:

Menschen mit einer Schwerbehinderung
und ihnen gleichgestellte Personen

Kurzbeschreibung:

Es werden neue betriebliche Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert.

Aufbauend auf den Ergebnissen und Erkenntnissen bei der Umsetzung des Förderprogrammes des Integrationsamtes „Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb" und unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ideen der maßgeblichen Akteure und Interessenvertretungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, soll mit dem Nachfolge-Förderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) die Schaffung und Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Förderleistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Land Brandenburg unterstützt werden.

Bis Ende 2023 sollen zusätzlich 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze und 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen sowie 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert werden.
Für die Finanzierung stehen sieben Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Mit dem neuen Landesförderprogramm können auch schwerbehinderte Menschen direkt gefördert werden.
So gibt es Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter.

Antragsteller/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: Juni 2022 Bis: 31.12.2023

Förderumfang:

Für jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen, der auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird,
können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 25.000 Euro (Auszahlung in Raten über fünf Jahre) erhalten.

Für jeden schwerbehinderten langzeitarbeitslosen Menschen oder jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 35.000 Euro (Auszahlung in Raten über fünf Jahre) erhalten.

Für neue Arbeitsplätze für Berufsstarterinnen und Berufsstarter kann jeweils ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro (Auszahlung in Raten über fünf Jahre) gewährt werden.

Ein Arbeitsplatz ist neu, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird oder wenn dieser Arbeitsplatz mindestens 3 Jahre nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt gewesen ist.

Berufsstarterinnen und Berufsstarter, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, können eine Prämie von 1.000 Euro erhalten.

Hinweise:

Förderanträge können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg gestellt werden.

Der Antrag ist von der Arbeitgebern beziehungsweise dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu stellen.

Schwerbehinderte Menschen sind behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sofern sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

Kontakt:

Integrationsamt Brandenburg
Arbeitsagenturen Brandenburg

Externe Links:

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) - Integrationsamt
Infos beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Details zum Programm (pdf)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Kooperationsvereinbarung zum Programm (pdf)
Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Referenznummer:

FOE/100096


Informationsstand: 11.01.2023