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Förderprogramm
Bundesland: Brandenburg Beschäftigungsart: Ausbildung
Landesförderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) – Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen

Zielgruppe:

junge Menschen mit einer Schwerbehinderung
und ihnen gleichgestellte Personen

Kurzbeschreibung:

Es werden neue betriebliche Ausbildungsverhältnisse für schwerbehinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert.

Aufbauend auf den Ergebnissen und Erkenntnissen bei der Umsetzung des Förderprogrammes des Integrationsamtes „Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb" und unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ideen der maßgeblichen Akteure und Interessenvertretungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, soll mit dem Nachfolge-Förderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) die Schaffung und Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Förderleistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Land Brandenburg unterstützt werden.

Bis Ende 2023 sollen zusätzlich 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze und 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen sowie 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert werden.
Für die Finanzierung stehen sieben Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Mit dem neuen Landesförderprogramm können auch schwerbehinderte Menschen direkt gefördert werden.
So gibt es Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: Juni 2022 Bis: 31.12.2023

Förderumfang:

Für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz können 10.000 Euro - wie folgt - gewährt werden:
- 4.000 Euro zu Beginn der Ausbildung nach Ablauf der Probezeit
- 2.000 Euro nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres
- 2.000 Euro nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres
- 2.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung

Für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz bei einer nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgeberin oder einem nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber im Sinne des § 154 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) können bis zu 12.000 Euro - wie folgt - gewährt werden:
- 5.000 Euro zu Beginn der Ausbildung nach Ablauf der Probezeit
- 2.500 Euro nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres
- 2.500 Euro nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres
- 2.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung

Bei einer betrieblichen Ausbildung in einem Beruf nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach § 42r Handwerksordnung (HwO) können zusätzlich 5.000 Euro — wie folgt — gewährt werden:
- 2.500 Euro zu Beginn der Ausbildung nach Ablauf der Probezeit
- 1.000 Euro nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres
- 1.500 Euro nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres

Initiativen des Ausbildungsbetriebes zur Förderung der Mobilität des schwerbehinderten oder gleichgestellten Auszubildenden während der Ausbildung können mit einer Prämie von bis zu 1.000 Euro pro Ausbildungsjahr gefördert werden.

Eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung (ReZa) für eine betriebliche Ausbilderin oder einen betrieblichen Ausbilder kann einmalig in Höhe von bis zu 3,000 Euro gefördert werden.

Schwerbehinderte Auszubildende können auch direkt gefördert werden. Sie können mit Abschluss einer betrieblichen Ausbildung eine Prämie von 1.000 Euro erhalten. Nach erfolgreicher Beendigung der betrieblichen Ausbildung ist eine weitere Prämie in Höhe von 1.000 Euro möglich.

Hinweise:

Förderanträge können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg gestellt werden.

Der Antrag ist von der Arbeitgebern beziehungsweise dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu stellen.

Schwerbehinderte Menschen sind behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sofern sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

Kontakt:

Integrationsamt Brandenburg
Arbeitsagenturen Brandenburg

Externe Links:

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) - Integrationsamt
Infos beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Details zum Programm (pdf)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Kooperationsvereinbarung zum Programm (pdf)
Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Referenznummer:

FOE/100072


Informationsstand: 11.01.2023