Förderprogramm
Zielgruppe:
schwerbehinderte JugendlicheKurzbeschreibung:
Es sollen neue betriebliche Ausbildungsverhältnisse für schwerbehinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Dazu gehören auch rein betrieblich durchgeführte Sonderausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO sowie Ausbildungen in Integrationsunternehmen.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 2011 Bis: 31.12.2024Förderumfang:
Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Ausbildungsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten jungen Menschen.Gefördert werden nur Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis einschließlich 2022 beginnen.
Das Angebot ergänzt die Regelleistungen der Arbeitsverwaltung.
Hinweise:
Die Förderung ist vor Beginn eines Ausbildungsverhältnisses beim regional zuständigen Inklusionsamt zu beantragen.Den Antrag können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) herunterladen.
Dort finden Sie auch konkrete Ansprechstellen für weitere Auskünfte.
Bei der Suche nach schwerbehinderten Auszubildenden helfen die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.
Kontakt:
Inklusionsämter in BayernArbeitsagenturen in Bayern
Externe Links:
Infos beim ZBFS – Zentrum Bayern Familie und SozialesPressemitteilung zur Initiative Inklusion beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Infos beim ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales - Zeitschrift ZB Bayern Nr. 3 / 2019 (pdf)
Referenznummer:
FOE/100064
Informationsstand: 09.01.2024