Förderprogramm
Zielgruppe:
schwerbehinderte Menschen ab 50 JahreKurzbeschreibung:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen neuen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen ab 50 Jahren schaffen oder einen bereits bestehenden Arbeitsplatz erstmals mit einem schwerbehinderten älteren Menschen besetzen, können mit bis zu 10.000 Euro pro Arbeitsplatz gefördert werden.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 2011 Bis: 31.12.2024Förderumfang:
Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz kann das Unternehmen bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten älteren Menschen.Die Prämie ergänzt die Regelleistungen der Arbeitsverwaltung.
Außerdem können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze schaffen und Betroffene einstellen, nach § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) attraktive Zuschüsse zu den Investitionskosten von bis zu 50.000 Euro erhalten.
Hinweise:
Die Förderung ist vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses beim regional zuständigen Inklusionsamt zu beantragen.Den Antrag können Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) herunterladen.
Dort finden Sie auch konkrete Ansprechstellen für weitere Auskünfte.
Bei der Suche nach älteren schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.
Kontakt:
Inklusionsämter in BayernArbeitsagenturen in Bayern
Externe Links:
Infos beim ZBFS – Zentrum Bayern Familie und SozialesPressemitteilung zur Initiative Inklusion beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Infos beim ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales - Zeitschrift ZB Bayern Nr. 3 / 2019 (pdf)
Referenznummer:
FOE/100063
Informationsstand: 09.01.2024