Förderprogramm
Zielgruppe:
Zielgruppen von HePAS 2024:- Schwerbehinderte Menschen, die nach gesetzlicher Definition „besonders betroffen“ sind, zum Beispiel geistig oder seelisch behinderte Menschen
- Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen
- Ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Übergängerinnen bzw. Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
- Schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Schwerbehinderte Schulabgänger mit Unterstützungsbedarf
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit in dem ersten Arbeitsmarkt und
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an dem Projekt „Berufliche Orientierung Inklusion Hessen" (BOM/ZABIB) teilgenommen haben.
Kurzbeschreibung:
Unternehmen in Hesssen können eine Einstellungsprämie erhalten, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für die Zielgruppe des Programms HePAS 2024 anbieten.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 01.01.2024 Bis: 31.12.2026Förderumfang:
Mit dem Hessischen Arbeitsmarktprogramm HePAS 2024 sollen schwerbehinderte Menschen in ein dauerhaftes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. Dazu werden verschiedene finanzielle Anreize geboten, unter anderemEinstellungsprämien:
Für die Besetzung eines Arbeitsplatzes für zielgruppenzugehörige Personen mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung kann dem Unternehmen eine Prämie in Höhe von bis zu 13.000 Euro gewährt werden.
Für jeden Arbeitsplatzplatz können als Grundprämie 6.000 Euro gewährt werden. Eine Zusatzprämie in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn beschäftigungspflichtige Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht im Sinne des § 154 Abs. 1 SGB IX erfüllt haben.
Eine Zusatzprämie in Höhe von 3.000 € wird gewährt, wenn eine Beschäftigungspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers nicht besteht.
Für die Feststellung der Höhe der Prämie ist die Beschäftigungsquote zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns maßgeblich.
Zusatzprämien
von bis zu 4.000 Euro können gezahlt werden für
- ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
- junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie
- Teilnehmende am Modellprojekt „Berufliche Orientierung Inklusion Hessen" (BOM/ZABIB)
die ausgebildet oder beschäftigt werden.
Durch HePAS sind außerdem förderbar:
- Praktika während des Modellprojektes BOM/ZABIB
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jungen Menschen während der Teilnahme am Modellprojekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen (BOM/ZABIB) ein Betriebspraktikum von regelhaft bis zu 4 Wochen anbieten, erhalten eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
- Freiwillige Praktika
zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro gefördert werden. Sollte das Praktikum länger als acht Wochen andauern, beträgt die Prämie 1.500 Euro.
- Sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigungen mit 1.000 Euro monatlich über bis zu 6 Monate
- Unternehmen, die erstmals eine Inklusionsvereinbarung (nach dem 1.1.2024) abgeschlossen haben, können eine einmalige Prämie von 2.000 Euro erhalten.
- Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung
Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen zum Beispiel durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
- die Gründung von Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen
- Projektförderung
Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen verbessern.
Neben den Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung werden durch HePAS auch Ausbildungsprämien gewährt.
Hinweise:
Die Antragstellung sollte vor Beginn der Beschäftigung erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.Die Förderung von Praktika muss vor, spätestens jedoch in den ersten zwei Wochen nach Beginn des Praktikums beantragt werden.
Antragsformulare können von der Homepage heruntergeladen werden. Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Integrationsamtes, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Die Voraussetzungen:
- Ein sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich
- Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis muss in Hessen sein
- Die Zahlung eines tariflichen oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, eines für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen
Arbeitsentgeltes
Die Prämien für Praktika, Ausbildung und Beschäftigung können nacheinander in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
Integrationsämter in HessenExterne Links:
Infos beim Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband HessenIntegrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Flyer zu HePAS 2024 (pdf)
Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Programmtext zu HePAS 2024 (pdf)
Referenznummer:
FOE/100112
Informationsstand: 07.02.2025