Förderprogramm
Zielgruppe:
Zielgruppen von HePAS 2024:- Schwerbehinderte Menschen, die nach gesetzlicher Definition „besonders betroffen“ sind, zum Beispiel geistig oder seelisch behinderte Menschen
- Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen
- Ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
- Schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Unterstützungsbedarf
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit in dem ersten Arbeitsmarkt und
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an dem Projekt „Berufliche Orientierung Inklusion Hessen" (BOM/ZABIB) teilgenommen haben.
Kurzbeschreibung:
Unternehmen in Hesssen können eine Ausbildungsprämie erhalten, wenn sie für die Zielgruppe des Programms HePAS 2024 Ausbildungsplätze in einem anerkannten Ausbildungsberuf anbieten.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 01.01.2024 Bis: 31.12.2026Förderumfang:
Mit dem Hessischen Arbeitsmarktprogramm HePAS 2024 sollen schwerbehinderte Menschen in ein reguläres, möglichst dauerhaftes Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis vermittelt werden. Dazu werden verschiedene finanzielle Anreize geboten.Eine Ausbildungsprämie in Höhe von bis zu 14.000 Euro kann für ausbildungssuchende, zielgruppenzugehörige Personen bei der Besetzung eines Ausbildungsplatzes in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt werden. Unter Ausbildung ist eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu verstehen. Hierunter fallen auch Ausbildungen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42m der Handwerksordnung (HwO) entsprechend.
Mit der Förderung soll erreicht werden, dass das Ausbildungsplatzangebot für schwerbehinderte Menschen in Betrieben oder Dienststellen steigt. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei den Betroffenen in der Regel um eine Erstausbildung handelt, wobei es auf das Lebensalter der Betroffenen nicht ankommt.
Für jeden Ausbildungsplatz können als Grundprämie 7.000 Euro gewährt werden.
Eine Zusatzprämie in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn beschäftigungspflichtige Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht im Sinne des § 154 Abs. 1 SGB IX erfüllt haben.
Eine Zusatzprämie in Höhe von 3.000 Euro wird gewährt, wenn eine Beschäftigungspflicht nicht besteht, weil der ausbildende Betrieb / die ausbildende Dienststelle jahresdurchschnittlich weniger als 20 Arbeitsplätze hat.
Für die Feststellung der Höhe der Prämie ist die Beschäftigungsquote zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns maßgeblich.
Zusatzprämien
von bis zu 4.000 Euro können gezahlt werden für
- ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Übergängerinnen bzw. Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
- junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie
- Teilnehmende am Modellprojekt (BOM/ZABIB)
die ausgebildet oder beschäftigt werden.
Erfolgt nach dem geförderten Ausbildungsverhältnis eine Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei gleicher Arbeitgeberin bzw. gleichem Arbeitgeber, wird eine Einstellungsprämie in Höhe der Grundprämie von 6.000 Euro ohne Zusatzprämien gewährt.
Durch HePAS sind außerdem förderbar:
- Praktika während des Modellprojektes BOM/ZABIB
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jungen Menschen während der Teilnahme am Modellprojekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen (BOM/ZABIB) ein Betriebspraktikum von regelhaft bis zu 4 Wochen anbieten, erhalten eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
- Freiwillige Praktika
zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro gefördert werden. Sollte das Praktikum länger als acht Wochen andauern, beträgt die Prämie 1.500 Euro.
- Sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigungen mit 1.000 Euro monatlich über bis zu 6 Monate
- Unternehmen, die erstmals eine Inklusionsvereinbarung (nach dem 1.1.2024) abgeschlossen haben, können eine einmalige Prämie von 2.000 Euro erhalten.
- Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung
Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen zum Beispiel durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
- die Gründung von Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen
- Projektförderung
Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen verbessern.
Neben den Ausbildungsprämien werden durch HePAS auch Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung gewährt.
Hinweise:
Die Antragstellung sollte vor Beginn der Ausbildung erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf vonsechs Monaten nach Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
Die Förderung von Praktika muss vor, spätestens jedoch in den ersten zwei Wochen nach Beginn des Praktikums beantragt werden.
Antragsformulare können von der Homepage heruntergeladen werden. Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Integrationsamtes, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Die Voraussetzungen:
- Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich
- Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis muss in Hessen sein
- Die Zahlung eines tariflichen oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, eines für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen
Arbeitsentgeltes
Die Prämien für Praktika, Ausbildung und Beschäftigung können nacheinander in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
Integrationsämter in HessenExterne Links:
Infos beim Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband HessenIntegrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Flyer zu HePAS 2024 (pdf)
Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Programmtext zu HePAS 2024 (pdf)
Referenznummer:
FOE/100111
Informationsstand: 07.02.2025