Förderprogramm
Bundesland: Bayern Beschäftigungsart: Ausbildung Neueinstellung
Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)

Zielgruppe:

Teilnehmende aus dem Berufsbildungsbereich einer WfbM und Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM – mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit und wesentlicher Behinderung

Kurzbeschreibung:

Über das Programm Begleiteter „Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)" können Unternehmen gefördert werden, die mit der Zielgruppe ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Die Förderung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 5 Jahren möglich.

BÜWA wird seit dem 1. Dezember 2019 als dauerhaftes, bayernweites Angebot fortgeführt.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 1. Dezember 2014 Bis: 30.11.2019 (seit 1.12.2019 dauerhaftes Angebot)

Förderumfang:

Rahmenbedingungen für Förderung:
- gefördert werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, auch in Integrationsunternehmen
- sie müssen mindestens 15 Wochenstunden umfassen
- und auf Dauer angelegt sein. Sofern nur ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird, muss dieses mindestens auf ein Jahr geschlossen sein.
- Die Entlohnung muss tariflich oder ortsüblich sein.

Förderung an Unternehmen:
Dauer: bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 5 Jahre

Förderung im 1. Jahr durch die Arbeitsagentur:
- bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes,
- die Regionaldirektion Bayern empfiehlt den Arbeitsagenturen und Jobcentern für die Teilnehmenden, den individuellen Förderhöchstsatz in Höhe von 70% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für die Dauer von 12 Monaten voll auszuschöpfen.

Förderung im 2. und 3. Jahr durch Bezirk und Inklusionsamt:
- Bezirk und Integrationsamt zahlen den im ersten Jahr festgelegten Betrag analog im Verhältnis 2/7 zu 5/7 bis maximal 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes.
- Verlängerung ist im Einzelfall für ein 4. und 5. Jahr möglich.

Hinweise:

Weitere Informationen zum Programm erhalten Unternehmen bei den Inklusionsämtern und den Arbeitsagenturen in Bayern.

Kontakt:

Inklusionsämter in Bayern
Arbeitsagenturen in Bayern
Regionaldirektion Bayern

Externe Links:

Infos beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Pressemeldung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Referenznummer:

FOE/100119


Informationsstand: 09.01.2024