Förderprogramm
Zielgruppe:
Teilnehmende aus dem Berufsbildungsbereich einer WfbM und Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM – mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit und wesentlicher BehinderungKurzbeschreibung:
Über das Programm Begleiteter „Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)" können Unternehmen gefördert werden, die mit der Zielgruppe ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Die Förderung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 5 Jahren möglich.BÜWA wird seit dem 1. Dezember 2019 als dauerhaftes, bayernweites Angebot fortgeführt.
Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 1. Dezember 2014 Bis: 30.11.2019 (seit 1.12.2019 dauerhaftes Angebot)Förderumfang:
Rahmenbedingungen für Förderung:- gefördert werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, auch in Integrationsunternehmen
- sie müssen mindestens 15 Wochenstunden umfassen
- und auf Dauer angelegt sein. Sofern nur ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird, muss dieses mindestens auf ein Jahr geschlossen sein.
- Die Entlohnung muss tariflich oder ortsüblich sein.
Förderung an Unternehmen:
Dauer: bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 5 Jahre
Förderung im 1. Jahr durch die Arbeitsagentur:
- bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes,
- die Regionaldirektion Bayern empfiehlt den Arbeitsagenturen und Jobcentern für die Teilnehmenden, den individuellen Förderhöchstsatz in Höhe von 70% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für die Dauer von 12 Monaten voll auszuschöpfen.
Förderung im 2. und 3. Jahr durch Bezirk und Inklusionsamt:
- Bezirk und Integrationsamt zahlen den im ersten Jahr festgelegten Betrag analog im Verhältnis 2/7 zu 5/7 bis maximal 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes.
- Verlängerung ist im Einzelfall für ein 4. und 5. Jahr möglich.
Hinweise:
Weitere Informationen zum Programm erhalten Unternehmen bei den Inklusionsämtern und den Arbeitsagenturen in Bayern.Kontakt:
Inklusionsämter in BayernArbeitsagenturen in Bayern
Regionaldirektion Bayern
Externe Links:
Infos beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und IntegrationPressemeldung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Referenznummer:
FOE/100119
Informationsstand: 09.01.2024