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Förderprogramm
Bundesland: Hessen Beschäftigungsart: Neueinstellung
Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2020) – Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung

Zielgruppe:

Zielgruppen von HePAS 2020:
- Schwerbehinderte Menschen, die nach gesetzlicher Definition „besonders betroffen“ sind, zum Beispiel geistig oder seelisch behinderte Menschen
- Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen
- Ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Übergängerinnen bzw. Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
- Schwerbehinderte Menschen, die älter als 45 Jahre sind
- Schwerbehinderte Schulabgänger mit Unterstützungsbedarf
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit in dem ersten Arbeitsmarkt und
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an dem Projekt „Berufliche Orientierung Inklusion Hessen" (BOM) teilgenommen haben.

Kurzbeschreibung:

Unternehmen in Hesssen können eine Einstellungsprämie erhalten, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für die Zielgruppe des Programms HePAS 2020 anbieten.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2020 Bis: 31.12.2023

Förderumfang:

Mit dem Hessischen Arbeitsmarktprogramm HePAS 2020 sollen schwerbehinderte Menschen in ein dauerhaftes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. Dazu werden verschiedene finanzielle Anreize geboten, unter anderem

Einstellungsprämien:
Für die Besetzung eines Arbeitsplatzes für zielgruppenzugehörige Personen mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung kann dem Unternehmen eine Prämie in Höhe von bis zu 13.000 Euro gewährt werden.

Für jeden Arbeitsplatzplatz können als Grundprämie 6.000 Euro gewährt werden. Eine Zusatzprämie in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn beschäftigungspflichtige Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht im Sinne des § 154 Abs. 1 SGB IX erfüllt haben.
Eine Zusatzprämie in Höhe von 3.000 € wird gewährt, wenn eine Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nicht besteht.
Für die Feststellung der Höhe der Prämie ist die Beschäftigungsquote zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns maßgeblich.

Zusatzprämien
von bis zu 4.000 € können gezahlt werden für
- ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
- junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie
- Teilnehmende am Modellprojekt (BOM)
die ausgebildet oder beschäftigt werden.

Durch HePAS sind außerdem förderbar:
- Freiwillige Praktika
zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 € gefördert werden.
- Sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigungen mit 1.000 Euro monatlich über bis zu 6 Monate
- Unternehmen, die erstmals eine Inklusionsvereinbarung (nach dem 1.1.2020) abgeschlossen haben, können eine einmalige Prämie von 2.000 Euro erhalten.
- Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung
Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen zum Beispiel durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
- die Gründung von Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen
- Projektförderung
Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen verbessern.

Neben den Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung werden durch HePAS II auch Ausbildungsprämien gewährt.

Hinweise:

Anträge auf Förderung aus diesem Programm können bis zum Ende des Jahres 2023 beim Integrationsamt gestellt werden. Antragsformulare können von der Homepage heruntergeladen werden. Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Integrationsamtes, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Wichtiger Hinweis:
Finanzielle Leistungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn ein entsprechender Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (Aufnahme der Ausbildung/Beschäftigung) beantragt worden ist. In Ausnahmefällen kann eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Aufnahme eines Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.
Bei den Praktika muss die Beantragung vor Beginn des Praktikums erfolgen.

Die Voraussetzungen:
- Haupt(wohn)sitz des schwerbehinderten Menschen und des Unternehmens, das gefördert werden soll, liegt in Hessen.
- tarifliche oder ortsübliche Entlohnung
- Tätigkeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich, bei Praktika und Teilnahme am Modellprojekt BOM mindestens 15 Stunden wöchentlich

Kontakt:

Integrationsämter in Hessen

Externe Links:

Infos beim Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Flyer zu HePAS (pdf)
Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Programmtext zu HePAS 2020 (pdf)

Referenznummer:

FOE/100112


Informationsstand: 21.07.2022