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Förderprogramm
Bundesland: Hessen Beschäftigungsart: Ausbildung
Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2020) – Ausbildungsprämien

Zielgruppe:

Zielgruppen von HePAS 2020:
- Schwerbehinderte Menschen, die nach gesetzlicher Definition „besonders betroffen“ sind, zum Beispiel geistig oder seelisch behinderte Menschen
- Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen
- Ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
- Schwerbehinderte Menschen, die älter als 45 Jahre sind
- Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Unterstützungsbedarf
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit in dem ersten Arbeitsmarkt und
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an dem Projekt „Berufliche Orientierung Inklusion Hessen" (BOM) teilgenommen haben.

Kurzbeschreibung:

Unternehmen in Hesssen können eine Ausbildungsprämie erhalten, wenn sie für die Zielgruppe des Programms HePAS 2020 Ausbildungsplätze in einem anerkannten Ausbildungsberuf anbieten.

Antragsteller/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2020 Bis: 31.12.2023

Förderumfang:

Mit dem Hessischen Arbeitsmarktprogramm HePAS 2020 sollen schwerbehinderte Menschen in ein reguläres, möglichst dauerhaftes Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis vermittelt werden. Dazu werden verschiedene finanzielle Anreize geboten.

Eine Ausbildungsprämie in Höhe von bis zu 14.000 Euro kann für ausbildungssuchende, zielgruppenzugehörige Personen bei der Besetzung eines Ausbildungsplatzes in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt werden. Unter Ausbildung ist eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu verstehen. Hierunter fallen auch Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m der Handwerksordnung (HwO) entsprechend.

Mit der Förderung soll erreicht werden, dass das Ausbildungsplatzangebot für schwerbehinderte Menschen in Betrieben oder Dienststellen steigt. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei den Betroffenen in der Regel um eine Erstausbildung handelt, wobei es auf das Lebensalter der Betroffenen nicht ankommt.

Für jeden Ausbildungsplatz können als Grundprämie 7.000 Euro gewährt werden.
Eine Zusatzprämie in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn beschäftigungspflichtige Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht im Sinne des § 154 Abs. 1 SGB IX erfüllt haben.
Eine Zusatzprämie in Höhe von 3.000 € wird gewährt, wenn eine Beschäftigungspflicht nicht besteht, weil der ausbildende Betrieb / die ausbildende Dienststelle jahresdurchschnittlich weniger als 20 Arbeitsplätze hat.
Für die Feststellung der Höhe der Prämie ist die Beschäftigungsquote zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns maßgeblich.

Zusatzprämien
von bis zu 4.000 € können gezahlt werden für
- ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Übergängerinnen bzw. Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
- junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie
- Teilnehmende am Modellprojekt (BOM)
die ausgebildet oder beschäftigt werden.

Durch HePAS sind außerdem förderbar:
- Freiwillige Praktika
zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 € gefördert werden.
- Sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigungen mit 1.000 Euro monatlich über bis zu 6 Monate
- Unternehmen, die erstmals eine Inklusionsvereinbarung (nach dem 1.1.2020) abgeschlossen haben, können eine einmalige Prämie von 2.000 Euro erhalten.
- Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung
Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen zum Beispiel durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
- die Gründung von Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen
- Projektförderung
Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen verbessern.

Neben den Ausbildungsprämien werden durch HePAS auch Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung gewährt.

Hinweise:

Anträge auf Förderung aus diesem Programm können bis zum Ende des Jahres 2023 beim Integrationsamt gestellt werden. Antragsformulare können von der Homepage heruntergeladen werden. Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Integrationsamtes, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Wichtiger Hinweis:
Finanzielle Leistungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn ein entsprechender Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (Aufnahme der Ausbildung/Beschäftigung) beantragt worden ist. In Ausnahmefällen kann eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Aufnahme eines Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.
Bei den Praktika muss die Beantragung vor Beginn des Praktikums erfolgen.

Die Voraussetzungen:
- Haupt(wohn)sitz des schwerbehinderten Menschen und des Unternehmens, das gefördert werden soll, liegt in Hessen.
- tarifliche oder ortsübliche Entlohnung
- Tätigkeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich, bei Praktika und Teilnahme am Modellprojekt BOM mindestens 15 Stunden wöchentlich

Kontakt:

Integrationsämter in Hessen

Externe Links:

Infos beim Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Flyer zu HePAS (pdf)
Integrationsamt Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen - Programmtext zu HePAS 2020 (pdf)

Referenznummer:

FOE/100111


Informationsstand: 21.07.2022