Förderprogramm
Zielgruppe:
- Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,- schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
- schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden
Kurzbeschreibung:
Bis Ende 2026 erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch weiterhin zusätzliche Unterstützung, wenn sie gezielt Menschen mit Behinderung beschäftigen oder ausbilden. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm ist das zweite Mal bis zum 31.12.2026 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 01.01.2021 Bis: 31.12.2026Förderumfang:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine sogenannte Arbeitsplatzunterstützung in Höhe von 20 Prozent des Arbeitsentgelts.Hinweise:
Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Berlin beraten gern zu den Voraussetzungen und arbeiten eng mit dem Inklusionsamt zusammen.Die Arbeitsplatzunterstützung kann durch den Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin bei der für den Wohnsitz der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.
Kontakt:
Arbeitsagenturen in BerlinJobcenter in Berlin
Inklusionsamt Berlin
Externe Links:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Presse-Mitteilung vom 27.12.2024Referenznummer:
FOE/100583
Informationsstand: 07.01.2025