Förderprogramm
Bundesland: Sachsen Beschäftigungsart: Ausbildung
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" Schaffung von Ausbildungsplätzen

Zielgruppe:

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen
Hierunter fallen insbesondere:
- junge Menschen, die eine Fachpraktikerinnen- bzw. Fachpraktikerausbildung nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und § 42m des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) absolvieren,
- junge Menschen mit Mehrfachbehinderungen,
- junge Menschen mit Behinderungen mit Migrationshintergrund sowie
- junge Menschen mit Behinderungen, die auf einem neuen Ausbildungsplatz ausgebildet werden. Neu ist ein Ausbildungsplatz, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten jungen Menschen besetzt wird.

Kurzbeschreibung:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Sachsen, die einen betrieblichen Ausbildungsplatz für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen schaffen, können über das Sächsische Arbeitsmarktprogramm Ausbildungsprämien in Höhe von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Schwerpunkt der Förderung sind Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.

Das Sozialministerium unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und Menschen mit Behinderungen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen mit jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro. Damit sollen 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen mit einer Pauschale von jeweils 5.000 Euro gefördert werden. Das Programm wurde erstmals im Jahr 2016 aufgelegt. Die Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen konnte erfolgreich unterstützt werden.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Für jeden Ausbildungsplatz können insgesamt bis zu 5.000 Euro gezahlt werden (Prämie).
Die Fördermittel werden für die ersten beiden Ausbildungsjahre auf Antrag gewährt.
Für das erste Ausbildungsjahr werden nach Ablauf von sechs Monaten bis zu 3.000 Euro und für das zweite Ausbildungsjahr bis zu 2.000 Euro drei Monate vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres ausgezahlt.

Hinweise:

Gefördert werden private Unternehmen mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Der Antrag ist von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Kontakt:

Arbeitsagenturen in Sachsen
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
Inklusionsberatung bei der IHK Chemnitz

Externe Links:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Förderrichtlinie zum Programm:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zum Programm:
Inklusionsberatung IHK Chemnitz
IHK Leipzig

Referenznummer:

FOE/100060


Informationsstand: 18.12.2024