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Förderprogramm
Bundesland: Berlin Beschäftigungsart: Neueinstellung
Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie zur weiteren Förderung von Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Einstellung schwerbehinderter Menschen

Zielgruppe:

- Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
- schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
- schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden

Kurzbeschreibung:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten weiterhin mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart.

Für die Finanzierung der Arbeitsplatzunterstützung stehen nochmals maximal 5.000.000 Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Damit hat das Programm ein Gesamtvolumen von 8.000.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Eingliederungszuschüsse werden bis längstens 31.12.2024 für bis zu 24 Monate aufgestockt.

Die Inklusionsprämie wird ebenfalls aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mit insgesamt 200.000 Euro finanziert.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2021 Bis: 31.12.2024

Förderumfang:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Hinweise:

Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Berlin beraten gern zu den Voraussetzungen und arbeiten eng mit dem Inklusionsamt zusammen.
Die Arbeitsplatzunterstützung kann durch den Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin bei der für den Wohnsitz der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Kontakt:

Arbeitsagenturen in Berlin
Jobcenter in Berlin
Inklusionsamt Berlin

Externe Links:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Presse-Mitteilung vom 6.1.2023

Referenznummer:

FOE/100583


Informationsstand: 11.01.2023