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Förderprogramm
Bundesland: Saarland Beschäftigungsart: Ausbildung
Arbeitsmarktprogramm zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Saarland – Förderung von Ausbildungsplätzen

Zielgruppe:

junge schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen

Kurzbeschreibung:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für die Schaffung eines neuen Ausbildungsplatzes eine gestaffelte Prämie von bis zu 12.500 € erhalten.
Insgesamt stehen von 2026 bis 2028 Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zur Verfügung.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2020 Bis: 31.12.2028

Förderumfang:

Das saarländische Sonderprogramm zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ist ein Prämienprogramm in Kooperation mit der Agentur für Arbeit mit einer gestaffelten Förderung von bis zu 12.500 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsverhältnis.

Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages werden je Ausbildungsjahr 2.500 Euro gewährt, die am Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahrs ausgezahlt werden.

Bei Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Sinne des § 156 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) kann nach Abschluss einer Ausbildung folgender Zuschuss gewährt werden:

- Einmaliger Zuschuss vom 2.500 Euro bei Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 1 Jahr

- Einmaliger Zuschuss von 5.000 Euro bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Hinweise:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen erhalten, wenn sie ihren Betriebssitz/ihre Dienststellen im Saarland haben und der Ausbildungsplatz im Saarland liegt. Gefördert werden neue Ausbildungsverhältnisse für junge schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die ihren Wohnsitz im Saarland und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Förderleistungen nach diesem Programm für betriebliche Ausbildungsplätze können in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen sowie in Ausbildungsgängen nach § 66 BBiG und § 42 m HWO gewährt werden.

Kontakt:

Arbeitsagenturen im Saarland
Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales

Externe Links:

Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales
Flyer zum Programm beim Landesamt für Soziales
Richtlinie zum Programm (pdf)

Referenznummer:

FOE/100482


Informationsstand: 24.02.2026