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Förderprogramm
Bundesland: Berlin Beschäftigungsart: Ausbildung
Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie zur weiteren Förderung von Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen

Zielgruppe:

- schwerbehinderte Menschen
- Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap
- gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene

Kurzbeschreibung:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten weiterhin mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart.

Für die Finanzierung der Arbeitsplatzunterstützung stehen nochmals maximal 5.000.000 Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Damit hat das Programm ein Gesamtvolumen von 8.000.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Eingliederungszuschüsse werden bis längstens 31.12.2024 für bis zu 24 Monate aufgestockt.

Die Inklusionsprämie wird ebenfalls aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mit insgesamt 200.000 Euro finanziert.

Antragsteller/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2021 Bis: 31.12.2024

Förderumfang:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 01.10.2024 einen Ausbildungsplatz anbieten, bekommen zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Höhe beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenen 1. Ausbildungsjahr.

Hinweise:

Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Berlin beraten gern zu den Voraussetzungen und arbeiten eng mit dem Inklusionsamt zusammen.

Hinweis:
Das Inklusionsamt ist nur zuständig, für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die nach § 151 Abs. 4 SGB IX während der Zeit der Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind oder der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung ist durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen.
Für anerkannt schwerbehinderte Auszubildende ist der Antrag immer bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Kontakt:

Arbeitsagenturen in Berlin
Jobcenter in Berlin
Inklusionsamt Berlin

Externe Links:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Presse-Mitteilung vom 6.1.2023
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Inklusionsamt - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes "Inklusionsprämie - Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen" (pdf)

Referenznummer:

FOE/100582


Informationsstand: 11.01.2023