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Förderprogramm
Bundesland: Saarland Beschäftigungsart: Neueinstellung
Arbeitsmarktprogramm zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Saarland – Förderung von Arbeitsplätzen

Zielgruppe:

- schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
Folgende Personengruppen werden insbesondere berücksichtigt:
- schwerbehinderte Menschen, die im Arbeitsleben besonders betroffen sind,
- schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos sind,
- Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer WfbM oder einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt wechseln,
- schwerbehinderte Menschen, die in einem Inklusionsbetrieb eine Beschäftigung finden,
- schwerbehinderte Menschen die bei ihrer Arbeitsaufnahme eine Unterstützung durch den Integrationsfachdienst bedürfen sowie
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.

Kurzbeschreibung:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes eine zusätzliche Prämie von bis zu 12.000 € erhalten.
Insgesamt stehen von 2026 bis 2028 Fördermittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe für die Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2020 Bis: 31.12.2028

Förderumfang:

Das saarländische Sonderprogramm zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ist ein Prämienprogramm in Kooperation mit der Agentur für Arbeit mit einer gestaffelten Förderung von bis zu 12.000 Euro pro neu begründetem Arbeitsverhältnis.

Die Höhe der Förderung beträgt für die Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses 3.000 Euro, zu Beginn des zweiten Beschäftigungsjahres 4.000 Euro und zu Beginn des dritten Beschäftigungsjahres 5.000 Euro.

Für die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Mindestdauer 12 Monate) zahlt das Inklusionsamt eine Inklusionsprämie in Höhe von 3.000 Euro zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses.

Bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres Beschäftigungsjahr 2.000 Euro bzw. bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem ersten Beschäftigungsjahr 4.000 Euro und nach dem Zweiten 5.000 Euro.

Bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres zweites Beschäftigungsjahr 2.500 Euro, bzw. bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem zweiten. Beschäftigungsjahr 5.000 Euro.

Hinweise:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen erhalten, wenn sie ihren Betriebssitz/ihre Dienststelle im Saarland haben und der Arbeitsplatz im Saarland liegt. Gefördert werden neue Arbeitsverhältnisse für arbeitslose oder arbeitsuchende, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit Förderbedarf, die ihren Wohnsitz im Saarland haben.

Förderfähig sind Beschäftigungen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung (Mindestlohn).

Kontakt:

Arbeitsagenturen im Saarland
Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales

Externe Links:

Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales
Flyer zum Programm beim Landesamt für Soziales
Richtlinie zum Programm (pdf)

Referenznummer:

FOE/100483


Informationsstand: 24.02.2026