Förderprogramm
Zielgruppe:
- schwerbehinderte Menschen sowie- gleichgestellte Menschen im Sinne von § 68 Abs. 4 SGB IX,
die ihren Wohnsitz in den Stadtgemeinden Bremen oder Bremerhaven haben.
Der/die Auszubildende soll bei Beginn der Förderung in der Regel noch nicht 27 Jahre alt sein.
Kurzbeschreibung:
Das Arbeitsprogramm Inklusive Ausbildung hat das Arbeitsmarktprogramm PLUS abgelöst. Das erfolgreiche Arbeitsmarktprogramm PLUS lief zunächst von 2011 bis Ende 2017. Mit dem neuen Programm werden seit Anfang 2018 auch Arbeitgeber gefördert, die Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Schwerbehinderung schaffen.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 01.01.2018 Bis: 31.12.2025Förderumfang:
Die Förderung erfolgt in Form monatlicher Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung.Es ist ein Förderung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Höhe von bis zu maximal 500 Euro monatlich möglich.
Hinweise:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Integrationsamt in Bremen.Die Anträge sind im Vorfeld bei den Arbeitsagenturen bzw. den Jobcentern Bremen oder Bremerhaven zu stellen.
Der Förderantrag muss von dem Ausbildungsbetrieb vor Abschluss des Ausbildungsvertrages beantragt werden.
Gefördert werden gleichermaßen Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und Ausbildungen, die nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42m der Handwerksordnung (HwO) an die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen angepasst worden sind.
Kontakt:
Integrationsamt BremenArbeitsagenturen in Bremen
Jobcenter in Bremen
Externe Links:
Pressemeldung zum Programm beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und HäfenAVIP - Amt für Versorgung und Integration Bremen / Integrationsamt: Infos zurm Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung
Referenznummer:
FOE/100071
Informationsstand: 09.01.2024