Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Ausbildung Neueinstellung Bestehendes Arbeitsverhältnis Existenzgründung
Job-Coaching am Arbeitsplatz

Zielgruppe:

- Mitarbeitende, die weiter in ihrem bisherigen Job arbeiten wollen.
- Mitarbeitende, die innerhalb des Unternehmens in einen anderen Job wechseln.
- Mitarbeitende, die nach Krankheit zurück in das Unternehmen kommen.
- Neu angestellte Mitarbeitende
- Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
- Auszubildende
- Selbstständige
- Praktikantinnen und Praktikanten (z. B. im Rahmen Unterstützter Beschäftigung)

Voraussetzungen
- Infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen besteht ein besonderer Unterstützungsbedarf.
- Die Beschäftigung umfasst mindestens 15 Wochenarbeitsstunden (in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Wochenarbeitsstunden).

Kurzbeschreibung:

Jobcoaching am Arbeitsplatz (früher auch: betriebliches Arbeitstraining) ist ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das von einer externen Fachkraft („Jobcoach”) durchgeführt wird und speziell auf eine Person („Coachee“) und ihren Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Es ist gesetzlich seit Januar 2024 eine „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben”.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Jobcoaching wird von den Mitarbeitenden beim entsprechenden Leistungsträger in Absprache mit dem Unternehmen beantragt.

Förderumfang:

Die Gründe für ein Jobcoaching sind vielfältig. Das Ziel dabei ist immer, für den Einzelfall die individuell richtigen Trainingsinhalte umzusetzen, damit der Job gemacht werden kann.

Beispiele:
- Behinderungsbedingt lässt die Arbeitsfähigkeit nach.
- Aufgaben können nicht eigenständig strukturiert und zu Ende geführt werden.
- Beschäftigte müssen für den Arbeitsalltag neue relevante Fertigkeiten erlernen.
- Firmeninterne Abläufe und Regelungen stimmen nicht mit den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Beschäftigten überein.
- Betriebsabläufe und/oder die Zusammenarbeit im Team sind gestört.
- Führungskräften und Team fehlt es an Erfahrung im Umgang mit krankheits- bzw. behinderungsspezifischen Hintergründen.

Am Anfang vereinbaren Jobcoach und Unternehmen eine Zielvereinbarung.
Der Jobcoach besucht den Coachee regelmäßig am Arbeitsplatz:
anfangs mehrmals die Woche für ein bis vier Stunden, dann immer seltener.
Im Durchschnitt dauert ein Coaching sechs bis acht Monate, bis keine Begleitung mehr notwendig ist.

Jobcoaches sind in der Regel externe Expertinnen oder Experten, die sich entweder fachlich so gut auskennen, dass sie mitarbeiten und beraten können oder aus dem Bereich Soziale Arbeit kommen und bei Abläufen und Kommunikation unterstützen können.

Hinweise:

Wichtig:
Schwerbehinderung ist keine Vorraussetzung für Jobcoaching!
Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Jobcoaching kann als eigene Maßnahme oder aber auch beispielsweise als Teileines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) durchgeführt werden.

Referenznummer:

FOE/100596


Informationsstand: 24.10.2024