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Förderprogramm
Bundesland: Sachsen Beschäftigungsart: Neueinstellung
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" Schaffung von Arbeitsplätzen

Zielgruppe:

Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen.
Hierunter fallen insbesondere:
- Menschen mit besonderen Vermittlungsproblemen (Langzeitarbeitslose)
- Menschen mit Mehrfachbehinderungen
- ältere schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- Menschen mit Behinderungen mit Migrationshintergrund sowie
- Menschen mit Behinderungen, die auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt werden. Neu ist ein Arbeitsplatz, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.

Kurzbeschreibung:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Sachsen, die einen Arbeitsplatz für schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen schaffen, können über das Arbeitsmarktprogramm Prämien in Höhe von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Schwerpunkt der Förderung sind Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.

Das Sozialministerium unterstützt Unternehmen, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und Menschen mit Behinderungen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen, mit jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro. Damit sollen 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen mit einer Pauschale von jeweils 5.000 Euro gefördert werden. Das Programm wurde erstmals im Jahr 2016 aufgelegt. Die Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen konnte erfolgreich unterstützt werden.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: 01.01.2023 Bis: 31.12.2024

Förderumfang:

Für jeden Arbeitsplatz werden bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen insgesamt bis zu 5.000 Euro gewährt und nach Ablauf von sechs Monaten sowie drei Monaten vor Ablauf des zweiten Beschäftigungsjahres je hälftig gezahlt.

Für befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Mindestdauer von einem Jahr kann für das erste Beschäftigungsjahr eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Zuwendung wird sechs Monate nach Bestehen des Arbeitsverhältnisses fällig.
Wird das befristete Arbeitsverhältnis für mindestens ein weiteres Jahr fortgesetzt, wird eine zweite Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Diese wird drei Monate vor Ablauf des zweiten Beschäftigungsjahres fällig.

Hinweise:

Gefördert werden private Unternehmen mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Der Antrag ist von Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Kontakt:

Arbeitsagenturen in Sachsen
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
Inklusionsberatung bei der IHK Chemnitz

Externe Links:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Förderrichtlinie zum Programm:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zum Programm:
Inklusionsberatung IHK Chemnitz
IHK Leipzig

Referenznummer:

FOE/100061


Informationsstand: 11.01.2023