Förderprogramm
Zielgruppe:
Zum begünstigten Personenkreis gehören- schwerbehinderte Menschen sowie
- gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX,
die ihren Wohnsitz in den Stadtgemeinden Bremen oder Bremerhaven haben und die ohne diese Leistung voraussichtlich nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Bevorzugt berücksichtigt werden sollen:
- schwerbehinderte Frauen
- schwerbehinderte Menschen gem. § 104 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a), b) und d) SGB IX
- schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren
- schwerbehinderte Berufsrückkehrer/innen
- schwerbehinderte Menschen über 45 Jahre.
Kurzbeschreibung:
Das „Arbeitsprogramm Inklusive Ausbildung" hat das „Arbeitsmarktprogramm PLUS" abgelöst. Das Arbeitsmarktprogramm PLUS lief zunächst von 2011 bis Ende 2017. Mit dem neuen Programm werden seit Anfang 2018 auch Unternehmen gefördert, die Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Schwerbehinderung schaffen.Über das Arbeitsmarktprogramm wird die Einstellung arbeitsloser Menschen mit Schwerbehinderung in Bremen gefördert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Menschen mit Schwerbehinderung im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses ohne weitergehende Verpflichtungen kennenzulernen.
Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 01.01.2018 Bis: 31.12.2025Förderumfang:
Zur Förderung der Einstellung arbeitsloser Menschen mit Schwerbehinderung können im ersten Jahr der Beschäftigung die Lohnkosten bezuschusst werden:- bei einer Förderdauer von bis zu 9 Monaten mit bis zu 100 Prozent
- bei einer Förderdauer zwischen 10 und 18 Monaten mit bis zu 75 Prozent.
Außerdem können Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber eine Pauschale von 20 Prozent für den Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten.
Hinweise:
Dieses Arbeitsmarktprogramm gilt nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse, die in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2025 beginnen.Es sind nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden förderbar. Wird eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, ist eine Förderung nur möglich, wenn dies wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Integrationsamt in Bremen.
Die Anträge sind im Vorfeld bei den Arbeitsagenturen beziehungsweise den Jobcentern Bremen oder Bremerhaven zu stellen.
Kontakt:
Integrationsamt BremenArbeitsagenturen in Bremen
Jobcenter in Bremen
Externe Links:
Pressemeldung zum Programm beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und HäfenAVIP - Amt für Versorgung und Integration Bremen / Integrationsamt: Infos zurm Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung
Referenznummer:
FOE/100058
Informationsstand: 09.01.2024