Förderprogramm
Zielgruppe:
- schwerbehinderte MenschenKurzbeschreibung:
Mit dem Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse" soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen vorangetrieben werden. Dafür wurden zusätzliche Mittel der Ausgleichsabgabe bereitgestellt.Betriebe und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, können eine ausbildungsplatzbezogene Förderung erhalten.
Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Laufzeit des Förderprogramms:
Von: 01.01.2017 Bis: 31.12.2026Förderumfang:
Die Förderung beträgt 500 Euro pro Monat für die gesamte Dauer der Ausbildung.Leistungen eines anderen Leistungsträgers (z. B. der Agentur für Arbeit) werden nicht auf den Zuschuss angerechnet.
Hinweise:
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen können nur bewilligt werden, wenn noch freie Mittel aus dem Arbeitsmarktprogramm zur Verfügung stehen.Anträge auf Förderung können beim Integrationsamt gestellt werden.
Bei Fragen können Sie sich auch an den örtlichen zuständigen Integrationsfachdienst oder die örtlich zuständige Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber wenden.
Kontakt:
Integrationsämter in NiedersachsenIntegrationsfachdienste in Niedersachsen
Externe Links:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zum Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse - neue Ausbildungsplätze" (pdf)Referenznummer:
FOE/100126
Informationsstand: 16.06.2026