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Förderprogramm
Bundesland: Niedersachsen Beschäftigungsart: Neueinstellung
Arbeit ohne Hindernisse – Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Zielgruppe:

- schwerbehinderte Menschen

Kurzbeschreibung:

Mit dem Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse" soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen vorangetrieben werden. Dafür wurden zusätzliche Mittel der Ausgleichsabgabe bereitgestellt.

Arbeitgebende, die erstmalig und unbefristet Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen oder das seit höchstens zwölf Monaten befristete Arbeitsverhältnis eines bereits im Betrieb beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung entfristen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung erhalten. Diese Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Laufzeit des Förderprogramms:

Von: ab 01.01.2018 Bis: 31.12.2026

Förderumfang:

Der Förderbetrag beträgt grundsätzlich bei einer Vollzeitstelle 50.000 Euro.

Arbeitgebende können
- im ersten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 70 Prozent,
- im zweiten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 60 Prozent und
- im dritten Beschäftigungsjahr bis zur vollständigen Auszahlung des Förderbetrags einen Zuschuss bis zu 50 Prozent

der entstehenden Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto zzgl. pauschal 20 Prozent für den Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebenden) erhalten.

Leistungen eines anderen Leistungsträgers (z. B. der Agentur für Arbeit) werden dabei auf die anteiligen Auszahlungen, jedoch nicht auf die Gesamthöhe des bewilligten Zuschusses angerechnet.

Die Fördersumme erhöht sich für die Einstellung folgender Personenkreise bei einer Vollzeitstelle jeweils um 10.000 Euro:
1. weibliche Personen mit Schwerbehinderung
2. Menschen mit Schwerbehinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres oder
3. Menschen mit Schwerbehinderung nach der Vollendung des 50. Lebensjahres

Die genannten Förderbeträge sind bei Teilzeitbeschäftigung anteilig zu kürzen.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung muss eine Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden erfolgen.

Hinweise:

Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen können nur bewilligt werden, wenn noch freie Mittel aus dem Arbeitsmarktprogramm zur Verfügung stehen.

Anträge auf Förderung können beim Integrationsamt gestellt werden.

Bei Fragen können Sie sich auch an den örtlichen zuständigen Integrationsfachdienst oder die örtlich zuständige Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber wenden.

Kontakt:

Integrationsämter in Niedersachsen
Integrationsfachdienste in Niedersachsen

Externe Links:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zum Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse - neue Arbeitsplätze" (pdf)

Referenznummer:

FOE/100127


Informationsstand: 16.06.2026