Förderprogramm
Zielgruppe:
schwerbehinderte arbeitslose und arbeitsuchende Menschen, die das55. Lebensjahr vollendet haben
gleichgestellte Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
Kurzbeschreibung:
Mit dem Programm „Arbeit ohne Hindernisse“ soll die berufliche Integration älterer schwerbehinderter Menschen vorangetrieben werden.Unternehmen, die neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen schaffen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung erhalten. Voraussetzung ist die Schaffung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Neu ist ein Arbeitsplatz, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.
Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Förderumfang:
Die Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss und ist der Höhe nach so bemessen, dass das Unternehmen unter Einbeziehung der Leistungen eines anderen Leistungsträgers (z. B. der Agentur für Arbeit)- im ersten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 80 Prozent,
- im zweiten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 70 Prozent.
- im dritten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 60 Prozent
- im vierten Beschäftigungsjahr bis zum Ablauf des achten Beschäftigungsjahres einen Zuschuss bis zu 50 Prozent
der entstehenden Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto) erhalten kann. Die Leistungen werden so lange gewährt, bis der Höchstförderbetrag i. H. v. 50.000,00 € ausgeschöpft ist, höchstens bis zum Ablauf des achten Beschäftigungsjahres. Der vorgenannte Höchstförderbetrag entspricht einer Vollbeschäftigung und ist bei Teilzeitbeschäftigung anteilmäßig zu kürzen.
Leistungen werden auch bei Abwesenheit des schwerbehinderten Menschen (insbesondere Urlaub, Arbeitsunfähigkeit) erbracht, solange nicht Lohnersatzleistungen von Dritten erbracht werden, bei Fortzahlung der Arbeitsvergütung längstens jedoch 6 Wochen.
Die Mittel werden gegen Vorlage von Gehaltsabrechnungen gezahlt.
Der Zuschuss wird halbjährlich nachträglich gegen Vorlage der entsprechenden Gehaltsbescheinigungen sowie ggfs. der Bescheide anderer Leistungsträger ausgezahlt. Voraussetzung ist Ihre entsprechende Anforderung der Mittel.
In geeigneten, besonders zu begründenden Fällen können auch Entfristungen gefördert werden.
Hinweise:
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen können nur bewilligt werden, wenn noch freie Mittel aus dem Arbeitsmarktprogramm zur Verfügung stehen.Anträge auf Förderung können beim Integrationsamt gestellt werden.
Ansprechstellen sind die Reha-Spezialistinnen bzw. Reha-Spezialisten bei den örtlichen zuständigen Arbeitsagenturen und die örtlich zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern beim Integrationsamt.
Betriebsbesuche erfolgen in der Regel nur bei den Unternehmen, die bisher noch keine Förderung im Rahmen eines Arbeitsmarktprogramms (Job 4000/ Job 2015/ Job 2016 / Arbeit ohne Hindernisse) in Anspruch genommen haben. Wenn Sie dennoch Interesse an einem Betriebsbesuch haben, sollten Sie dies mit dem Antrag mitteilen.
Für technische Probleme bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen steht der technische Beratungsdienst zur Verfügung.
Zur Prüfung einer Fördermöglichkeit kann ein formloser Antrag gestellt werden und es sollten die folgenden Fragen geklärt bzw. Unterlagen vorgelegt werden:
1. Angaben zur Art des Betriebes, seit wann der Betrieb besteht, zu seiner Rechtsform und wirtschaftlichen Situation
2. Angabe der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (ohne Auszubildende)
3. Angabe der Zahl der regelmäßig beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, diesen gleichgestellte, Auszubildende und mehrfachanrechenbaren Personen
4. Persönliche Angaben zu der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer, die/der eingestellt werden soll:
Name, Geburtsdatum , Anschrift
5. Berufliche Qualifikation, bisherige berufliche Tätigkeit, ggfs. Kopie Lebenslauf beifügen
6. Kopie des Anerkennungsbescheides des Versorgungsamtes aus dem die Art der anerkannten Behinderung ersichtlich ist oder Einverständniserklärung der einzustellenden Arbeitnehmerin bzw. des einzustellenden Arbeitnehmers, dass dieser Bescheid beim Versorgungsamt angefordert werden kann
7. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
8. Arbeitsplatzbeschreibung, Anschrift der Betriebsstätte (wo befindet sich der Arbeitsplatz)
9. Vorbereiteter unbefristeter Arbeitsvertrag
10. Werden Leistungen von der Agentur für Arbeit gewährt? Wenn ja, welche? Ggf. Bewilligungsbescheid in Kopie beifügen.
Kontakt:
Integrationsämter in NiedersachsenArbeitsagenturen in Niedersachsen
Externe Links:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zum Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse - neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen" (pdf)Referenznummer:
FOE/100484
Informationsstand: 09.01.2024