Förderprogramm
Bundesland: Niedersachsen Beschäftigungsart: Neueinstellung
Arbeit ohne Hindernisse – Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Zielgruppe:

- besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
- und ihnen gleichgestellte Personen

Kurzbeschreibung:

Unternehmen, die neue und unbefristete Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen schaffen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung erhalten. Diese Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss für die Dauer von maximal fünf Jahren.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Unternehmen, die neue und unbefristete Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen schaffen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung von bis zu 40.000 Euro erhalten.

Die Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss und ist in der Höhe so bemessen, dass das Unternehmen unter Einbeziehung der Leistungen eines anderen Leistungsträgers (z. B. der Agentur für Arbeit)

- im ersten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 70 Prozent,
- im zweiten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 60 Prozent und
- im dritten bis fünften Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 50 Prozent

der entstehenden Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto) erhalten kann. Die Leistungen werden so lange gewährt, bis der Höchstförderbetrag von 40.000 Euro ausgeschöpft ist. Der Höchstbetrag (40.000 Euro) entspricht einer Vollbeschäftigung und ist bei Teilzeitbeschäftigung anteilmäßig zu kürzen.

Hinweise:

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb durch den geförderten Arbeitsplatz steigt.

Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen können nur bewilligt werden, wenn noch freie Mittel aus dem Arbeitsmarktprogramm zur Verfügung stehen.

Leistungen Dritter, z. B. Eingliederungszuschüsse, werden bei der Auszahlung abgezogen.

Anträge auf Förderung können beim Integrationsamt gestellt werden.

Ansprechpersonen sind die Reha-Spezialistinnen bzw. -Spezialisten bei den örtlichen zuständigen Arbeitsagenturen und die örtlich zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beim Integrationsamt.

Kontakt:

Integrationsamt Niedersachsen
Arbeitsagenturen in Niedersachsen

Externe Links:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zum Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse - neue Arbeitsplätze" (pdf)

Referenznummer:

FOE/100127


Informationsstand: 09.01.2024