Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Ausbildung
Zuschuss zu Gebühren bei der Berufsausbildung

Zielgruppe:

Besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und von einem Ausbildungsbetrieb ausgebildet werden, der nicht der Beschäftigungspflicht unterliegt, also weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat.

Kurzbeschreibung:

Unternehmen können zu folgenden Gebühren Zuschüsse erhalten:
- Abschluss- beziehungsweise Eintragungsgebühren
- Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung
- Betreuungsgebühr für Auszubildende
- Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte

Es handelt sich um die Gebühren, die von den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder Landwirtschaftskammern erhoben werden.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Förderumfang und Förderdauer sind abhängig vom Einzelfall.

Referenznummer:

FOE/100561


Informationsstand: 09.01.2024