Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis
Wohnungshilfe

Zielgruppe:

Beschäftigte, deren Teilhabe am Arbeitsleben durch die Beschaffung von behindertengerechtem Wohnraum gesichert werden kann.

Kurzbeschreibung:

Beschäftigte können Hilfen zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum, Anpassung und Ausstattung an behinderungsbedingte Bedürfnisse, Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung erhalten.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitnehmerin beziehungsweise den Arbeitnehmer.

Förderumfang:

Die Beschaffung von behinderungsbedingtem Wohnraum kann mit einem zinslosen Darlehen von bis zu 30.000 Euro bezuschusst werden. Daneben können bis zu 100 Prozent der Kosten für behinderungsgerechte Anpassung und Ausstattung übernommen werden.

Hinweise:

Sozialversicherungspflichtig Tätige erhalten den Zuschuss von ihrem Rehabilitationsträger. Das Integrations-/Inklusionsamt ist bei Wohnungshilfen nur für schwerbehinderte Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte zuständig.

Externe Links:

zum WoFG

Referenznummer:

FOE/100571


Informationsstand: 09.01.2024