Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Neueinstellung
Unterstützte Beschäftigung

Zielgruppe:

Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Arbeitsleben benötigen und keine formale Aus- beziehungsweise Weiterbildung absolvieren können.

Kurzbeschreibung:

Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und zu erhalten. Das Motto lautet: „Erst platzieren, dann qualifizieren".

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Unternehmen können sich an die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit wenden.

Förderumfang:

Formal wird kein Arbeitsverhältnis zwischen Beschäftigten und Unternehmen geschlossen, sodass dem Unternehmen keine Kosten entstehen. Es stellt lediglich den Qualifizierungsplatz zur Verfügung. Die Teilnehmenden dieser Maßnahme erhalten Leistungen vom zuständigen Rehabilitationsträger. In der Regel ist dies die Agentur für Arbeit. Unternehmen können sich an die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit oder an andere regionale Träger wie zum Beispiel Berufsbildungswerke, Integrationsfachdienste oder Werkstätten für behinderte Menschen wenden.

Zur Förderung gehört ein externes Jobcoaching. Dies kann bis zu 24 Monate, in Einzelfällen sogar bis zu 36 Monate dauern. Um ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis zu gewährleisten, kann das Integrations-/Inklusionsamt während der anschließenden Beschäftigung bei Bedarf mit einer Berufsbegleitung unterstützen.

Externe Links:

Downloadseite des Handbuchs

Referenznummer:

FOE/100576


Informationsstand: 09.01.2024