Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Ausbildung
Prämien und Zuschüsse zu Kosten der Berufsausbildung

Zielgruppe:

Junge Menschen, die während der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Die Gleichstellung muss durch die Agentur für Arbeit bestätigt sein (§ 151 Absatz 4 SGB IX).

Kurzbeschreibung:

Es werden Prämien für die Ausbildung gewährt sowie Zuschüsse zu Kosten, die während der Ausbildung anfallen, z.B. für Lehr- und Lernmaterial, Personalkosten der Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbilder, Gebühren der Kammern sowie Berufs- und Schutzkleidung.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Förderhöhe richtet sich auch hier nach den Umständen des Einzelfalls. Pro Ausbildungsjahr können Beträge bis zu 2.000 Euro gezahlt werden und durch eine Prämie nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ergänzt werden.

Hinweise:

Unternehmen beantragen die Förderung beim Integrations-/Inklusionsamt. Die Prämien und Zuschüsse sind von den Zuschüssen zu den Personalkosten (Agentur für Arbeit) abgegrenzt.

Referenznummer:

FOE/100560


Informationsstand: 09.01.2024