Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Neueinstellung
Probebeschäftigung

Zielgruppe:

Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen und arbeitslose Bewerberinnen und Bewerber bei der beruflichen Eingliederung sowie Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Kurzbeschreibung:

Die Personalkosten für eine befristete Probebeschäftigung kann für die Dauer von bis zu drei Monaten übernommen werden.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Die Personalkosten werden in voller Höhe von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Dauer der Probebeschäftigung beträgt maximal drei Monate. Durch Sonderförderprogramme der Bundesländer kann sich die Förderdauer verlängern.

Hinweise:

Bei Beschäftigten, die zuvor in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig waren, können Unternehmen zusätzlich „Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen“ geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund zusätzlicher Personalkosten anderer Beschäftigter oder Betreuerinnen beziehungsweise Betreuer. Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen werden beim Integrations-/Inklusionsamt beantragt.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber beantragt die Probebeschäftigung in der Regel bei der Agentur für Arbeit. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Probebeschäftigung mit einem schwerbehinderten Menschen binnen vier Tagen dem Integrations- bzw. Inklusionsamt melden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass alle möglichen begleitenden Hilfen, die das Integrations- bzw. Inklusionsamt bereithält, auch ausgeschöpft werden können. Auch eine vorzeitige Beendigung der Probebeschäftigung muss dem Integrations- bzw. Inklusionsamt mit derselben Frist gemeldet werden.

Referenznummer:

FOE/100575


Informationsstand: 31.10.2024