Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis
Persönliche Arbeitsassistenzen

Zielgruppe:

Menschen mit einer Schwerbehinderung, die wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen sind, dass andere für sie bestimmte Aufgaben übernehmen (z. B. Vorlesekraft für Blinde oder Gebärdendolmetscher), können Anträge auf eine Arbeitsassistenz stellen.

Kurzbeschreibung:

Die schwerbehinderten Beschäftigten müssen selbst über die am Arbeitsplatz geforderten fachlichen Qualifikationen verfügen, erhalten jedoch Unterstützung bei Hilfstätigkeiten. Gefördert wird die Vergütung für eine angelernte Hilfstätigkeit. Als Lohnkostenbeispiel wird hier die Entgeltgruppe 2 des Öffentlichen Dienstes der Länder genannt.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitnehmerin beziehungsweise den Arbeitnehmer.

Hinweise:

Beschäftigte müssen sowohl die Beauftragung der Arbeitsassistenz als auch die Anlernung selbst übernehmen. Außerdem müssen sie das schriftliche Einverständnis des Unternehmens einholen. Die Arbeitsassistenz erhalten auch beruflich Selbstständige. Der Stundenbedarf für die Assistenz wird vom Integrations-/Inklusionsamt ermittelt. Die Arbeitsassistenz geht über eine gelegentliche Handreichung hinaus, sie ist viel mehr eine wiederkehrende regelmäßige Hilfestellung am Arbeitsplatz.

Referenznummer:

FOE/100569


Informationsstand: 09.01.2024