Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Neueinstellung
Lohnkostenzuschuss bei beruflicher Eingliederung

Zielgruppe:

Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderten Menschen, die Schwierigkeiten bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt haben (z.B. bei Langzeitarbeitslosigkeit)

Kurzbeschreibung:

Es handelt sich um einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 70 Prozent (inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Grundlage bietet das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, soweit es das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung nicht übersteigt. Arbeitsentgelt, das einmal gezahlt wird, wird nicht berücksichtigt (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Die Förderdauer beträgt im Regelfall 24 Monate. Für besonders betroffene schwerbehinderte Beschäftigte kann die Förderdauer auf 60 Monate erhöht werden. Hat die beziehungsweise der Beschäftigte das 55. Lebensjahr vollendet, kann sich die Förderdauer auf bis zu 96 Monaten erhöhen.

Degressive Förderhöhe: Nach 12 Monaten reduziert sich die Förderhöhe um zehn Prozentpunkte. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten reduziert sich die Förderhöhe erst nach 24 Monaten, wobei die Mindestförderung nicht unter 30 Prozent des Arbeitsentgeltes fällt.

Referenznummer:

FOE/100574


Informationsstand: 09.01.2024