Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis
Kraftfahrzeughilfen

Zielgruppe:

Beschäftigte, die wegen ihrer Behinderung ein Kraftfahrzeug mit behinderungsgerechter Ausstattung benötigen, um den Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen.

Kurzbeschreibung:

Leistungen können Zuschüsse zum Erwerb eines Führerscheins, zum Kauf eines Autos, zur behinderungsgerechten Ausstattung sowie zu Reparaturkosten und Beförderungsdiensten umfassen.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitnehmerin beziehungsweise den Arbeitnehmer.

Förderumfang:

Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig. Der Zuschuss zum Kaufpreis ist bis zu einer Höhe von 22.000 Euro möglich. In Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art und Schwere der Behinderung ein größeres Fahrzeug erfordert. Eine erneute Förderung kann in der Regel erst nach fünf Jahren erfolgen.

Hinweise:

Sozialversicherungspflichtig Tätige erhalten den Zuschuss von ihren Rehabilitationsträgern. Dies sind in der Regel die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Das Integrations-/Inklusionsamt ist bei Kraftfahrzeughilfen nur für schwerbehinderte Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte zuständig. Menschen mit Behinderungen, die den Arbeitsweg mit Bus oder Bahn zurücklegen können, erhalten keinen Zuschuss zur Kraftfahrzeughilfe.

Referenznummer:

FOE/100568


Informationsstand: 09.01.2024