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Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Neueinstellung
Probebeschäftigung

Zielgruppe:

Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen und arbeitslose Bewerberinnen und Bewerber bei der beruflichen Eingliederung sowie Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Kurzbeschreibung:

Die Personalkosten für eine befristete Probebeschäftigung kann für die Dauer von bis zu drei Monaten übernommen werden.

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Die Personalkosten werden in voller Höhe von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Dauer der Probebeschäftigung beträgt maximal drei Monate. Durch Sonderförderprogramme der Bundesländer kann sich die Förderdauer verlängern.

Hinweise:

Bei Beschäftigten, die zuvor in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig waren, können Unternehmen zusätzlich „Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen“ geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund zusätzlicher Personalkosten anderer Beschäftigter oder Betreuerinnen beziehungsweise Betreuer. Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen werden beim Integrations-/Inklusionsamt beantragt.

Referenznummer:

FOE/100575


Informationsstand: 25.07.2022