Förderprogramm
Zielgruppe:
Die Leistung richtet sich an schwerbehinderte Beschäftigte.Kurzbeschreibung:
Gefördert werden individuelle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die nicht durch andere Bestimmungen abgedeckt sind. Es handelt sich um Leistungen in „außergewöhnlichen Fällen".Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitnehmerin beziehungsweise den Arbeitnehmer.Förderumfang:
Der Förderumfang richtet sich in der Höhe und Dauer nach dem individuellen Einzelfall. Die Kosten können bis zu 100 Prozent erstattet werden.Hinweise:
Es handelt sich um Leistungen in „außergewöhnlichen Fällen", die nur dann erbracht werden, wenn es sich um andere als die in den §§ 19 bis 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geregelten Leistungen handelt. Wenn die anderen möglichen Leistungen an schwerbehinderten Menschen nicht ausreichen, kann diese „Auffangnorm" genutzt werden, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern.Referenznummer:
FOE/100567
Informationsstand: 09.01.2024