Förderprogramm
Zielgruppe:
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ebenso richtet es sich an Jugendliche, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.Seit dem 01.04.2024 können Einstiegsqualifizierungen (EQ) auch von Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben, und von Ausbildungsabbrechenden bei der selben Arbeitgeberin bzw. bei dem selben Arbeitgeber durchgeführt werden.
Kurzbeschreibung:
Zur Vorbereitung auf eine mögliche Berufsausbildung können Jugendliche mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven eine Einstiegsqualifierung (EQ) absolvieren. Unternehmen erhalten hierfür Zuschüsse zur Vergütung eines vier- bis zwölfmonatigen sozialversicherungspflichtigen Praktikums.Antragsteller/Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Förderumfang:
Die Arbeitsagentur oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Unternehmen einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 276 Euro monatlich (Stand: August 2024) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.Hinweise:
Das Unternehmen muss am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) ausstellen. Die zuständige Kammer stellt auf Antrag des Unternehmens oder der beziehungsweise des Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Berufsausbildung.Externe Links:
HandwerkskammernIndustrie-und-Handelskammern
Landwirtschaftskammern
Referenznummer:
FOE/100559
Informationsstand: 02.10.2024