Förderprogramm
Bundesland: Alle / bundesweit Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis Neueinstellung
Arbeitsplatzausstattung

Kurzbeschreibung:

Wenn Arbeitsplätze schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter behindertengerecht gestaltet und mit erforderlichen technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden müssen, können Zuschüsse beantragt werden.

Gefördert werden:
- Arbeitsmittel, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind (z.B. Computersysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, spezielle Bürostühle, Hebewerkzeuge)
- Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert (z.B. Einbau einer behindertengerechten Toilette, Bau von Rampen für Rollstühle)

Antragsteller⁠/​Antragstellerin:

Der Antrag erfolgt nur durch das Unternehmen, wenn die Arbeitshilfen im Besitz des Unternehmens bleiben (beispielsweise fest montierte Hilfsmittel). Aber: Sind die technischen Arbeitshilfen stark personenbezogen (zum Beispiel Sehhilfen, Braillezeilen, Sicherheitsschuhe, auch spezielle Bürotische oder Bürostühle), beantragt die oder der Beschäftigte das Hilfsmittel selbst. Es handelt sich dann um technische Arbeitsmittel, die in den Besitz der oder des Beschäftigten übergehen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel nimmt sie oder er die Hilfsmittel mit.

Förderumfang:

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen. Gefördert werden die Beschaffung, Wartungen und Instandhaltungen aller Maßnahmen sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik. Muss der Gebrauch eines technischen Hilfsmittels geschult werden, wird die hierzu notwendige Ausbildung gefördert.

Referenznummer:

FOE/100591


Informationsstand: 23.04.2024