Förderfinder
Es gibt Förderungen für Unternehmen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Form von finanziellen Zuschüssen, Darlehen und Prämien. Der REHADAT-Förderfinder hilft Ihnen dabei, die für Sie passenden Fördermöglichkeiten zu finden.
Der Förderfinder zeigt zuerst alle Fördermöglichkeiten. Sie können sie nach Ihren Bedürfnissen und in verschiedenen Kombinationen filtern.
- Freitextsuche
Wenn Sie bereits wissen, wonach Sie genau suchen, können Sie hier die Liste der Fördermöglichkeiten direkt eingrenzen. - Filtern nach Bundesland
Wählen Sie Ihr Bundesland aus. Damit werden alle Sonderförderprogramme angezeigt, die nur im ausgewählten Bundesland verfügbar sind sowie alle bundesweiten Regelförderungen. - Filtern nach Art der Beschäftigung
Wählen Sie Ausbildung, Neueinstellung, bestehendes Arbeitsverhältnis oder Sonstiges, um schneller eine passende Förderung zu finden. Unter der Rubrik „Sonstiges“ finden Sie Sonderförderprogramme ohne direkte Arbeitgeberförderung. - Filtern nach Förderart
Wählen Sie bundesweite Regelförderungen oder zeitlich befristete Sonderförderprogramme aus.
Was ist der Unterschied zwischen Regel- und Sonderförderung?
- Zu den Regelförderungen gehören Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen und für deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die verschiedenen Rehabilitationsträger und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch die Integrations-/Inklusionsämter. Auf Leistungen der Rehabilitationsträger besteht für gesetzlich Versicherte Rechtsanspruch. Die Leistungen der Integrations- bzw. Inklusionsämter sind überwiegend Ermessensleistungen, abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Ausgleichsabgabe.
- Sonderförderprogramme sind zeitlich befristete Förderprogramme des Bundes und der Länder. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können hier neben der Regelförderung zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen.
In den Detailansichten jeder Förderung finden Sie Informationen dazu, wer sie beantragen muss, wie hoch die Förderhöhe sein kann, rechtliche Grundlagen, Ansprechpersonen und weiterführende Links.
Regelförderung und Sonderförderprogramme (8)
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1 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Sonstiges
Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene"
Kurzbeschreibung: Seit Januar 2007 gibt es die Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene ...
Förderhöhe: Beratung für Auszubildende und Betriebe -
2 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Neueinstellung
Integration unternehmen!
Kurzbeschreibung: Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) fördert mittels des ...
Förderhöhe: investive Zuschüsse bis zu max. 20.000 Euro pro Arbeitsplatz -
3 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Ausbildung
LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion – Ausbildung von besonders betroffenen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Menschen
Kurzbeschreibung: Das „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion" ist ein gemeinsames Programm der LVR-Fachbereiche Inklusionsamt und ...
Förderhöhe: - Ausbildungsprämie in Höhe von bis zu 4.000 Euro - Lohnkostenzuschüsse - Zuschüsse zu den Gebühren der Ausbildung -
4 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Neueinstellung
LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion – Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Menschen
Kurzbeschreibung: Das „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion" ist ein gemeinsames Programm der LVR-Fachbereiche Inklusionsamt und ...
Förderhöhe: - Einstellungsprämie in Höhe von bis zu 6.000 Euro - Lohnkostenzuschüsse - Berufsbegleitung durch den Integrationsfachdienst -
5 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Ausbildung Neueinstellung
LWL-Budget für Arbeit
Kurzbeschreibung: Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26.03. ...
Förderhöhe: - Inklusionsprämie in Höhe von bis zu 4.000 Euro - Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent der monatlichen Arbeitnehmenden-Bruttolohnkosten (bis zu fünf Jahre) - Eine Weiterbewilligung von Lohnkostenzuschüssen ist auch nach fünf bzw. zehn Beschäftigungsjahren für jeweils weitere fünf Jahre möglich -
6 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Bestehendes Arbeitsverhältnis
LWL: Förderung von Inklusionsbetrieben - Aufbruch inklusiver Arbeitsmarkt Investitionskostenförderung für Strukturentwicklungsmaßnahmen zur Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen
Kurzbeschreibung: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) verfolgt mit dem Projekt „Aufbruch inklusiver Arbeitsmarkt“ das Ziel, ...
Förderhöhe: bis zu 15.000 Euro pro bestehenden Arbeitsplatz (maximal 100.000 Euro pro Inklusionsbetrieb) -
7 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Neueinstellung
LWL: Förderung von Inklusionsbetrieben - Aufbruch inklusiver Arbeitsmarkt Investitionskostenförderung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
Kurzbeschreibung: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) verfolgt mit dem Projekt „Aufbruch inklusiver Arbeitsmarkt“ das Ziel, ...
Förderhöhe: bis zu 20.000 Euro pro neu geschaffenen Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen -
8 Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsart: Neueinstellung
NRW (Nordrhein): Beschäftigung als Zuverdienst (LVR)
Kurzbeschreibung: Das Modellprojekt Zuverdienst war ursprünglich (bis Ende 2018) ein Element der Konzeption des LVR-Budgets für Arbeit. ...
Förderhöhe: bis zu 75 Prozent der entstehenden Kosten des Unternehmens