Zielgruppe
Besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und von einem Ausbildungsbetrieb ausgebildet werden, der nicht der Beschäftigungspflicht unterliegt, also weniger als 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat.
Antrag stellen
Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
Was wird gefördert?
Unternehmen können zu folgenden Gebühren Zuschüsse erhalten:
- Abschluss- beziehungsweise Eintragungsgebühren
- Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung
- Betreuungsgebühr für Auszubildende
- Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte
Förderumfang
Förderumfang und Förderdauer sind abhängig vom Einzelfall und nicht näher beschrieben.
Weitere Hinweise
Es handelt sich um die Gebühren, die von den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder Landwirtschaftskammern erhoben werden.